Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 141

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Wir haben sehr guten Gewissens durch mehrere Formulierungen im Gesetzestext klarzustellen versucht, daß es keine Quersubventionierungen geben darf, daß Aufträge kostendeckend zu bearbeiten sein müssen und daß im Regelfall auch ein Gewinnaufschlag auf die jeweiligen Kalkulationen draufzulegen ist, um solchen Befürchtungen, wie gesagt, zuvorzukommen.

Ich werde auch diese Entwicklung sorgfältig beobachten, denn es soll das Umweltbundesamt seine Leistungen auf dem Markt anbieten können, aber es soll kein Niedrigpreiswettbewerb zu Lasten Privater geführt werden, das ist klar.

Zuletzt zur Frage der Außenstellen in Klagenfurt und Salzburg: Es ist, so glaube ich, nicht unbedingt üblich, Außenstellen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Gesetz zu definieren. Es ist in den Erläuterungen enthalten, es besteht überhaupt keine Absicht, in den nächsten Monaten oder Jahren eine Veränderung herbeizuführen. Beispielsweise ist der jüngst fertig gewordene Bundes-Abfallwirtschaftsplan in Wahrheit von den Mitarbeitern des Umweltbundesamtes in der Außenstelle Klagenfurt erarbeitet worden.

Im übrigen liegt auch eine derartige Entscheidung nicht mehr sosehr in meiner politischen Hoheit, wenn Sie das so sehen wollen, sondern vielmehr ist das Sache der Geschäftsführung des Umweltbundesamtes, und ich verweise noch einmal auf die Anmerkung diesbezüglich in den Erläuterungen zu dieser Novelle zum Umweltkontrollgesetz.

Ich meine also, daß das Umweltbundesamt damit aus einer guten Gegenwart in eine noch bessere Zukunft entlassen wird und daß das Umweltbundesamt alle Chancen hat, in Zukunft zum Brot die Butter dazuzuverdienen, was sowohl hinsichtlich der personellen Ausstattung als auch der apparativen Ausstattung jedenfalls bessere Chancen bietet als die Beibehaltung des derzeitigen Ist-Zustandes als nachgeordnete Dienststelle meines Hauses. – Ich bedanke mich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.07

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile dieses. (Bundesrat Prähauser: Ich verzichte auf eine weitere Wortmeldung! Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet!)  – Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird (1219 und 1309/NR sowie 5767/BR der Beilagen)

24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 1992 geändert wird (1310/NR sowie 5768/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.


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