Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 42

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 4, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 4 hat Herr Bundesrat Vindl übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe zunächst den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird.

Das Versorgungssicherungsgesetz läuft, wie auch andere der sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze, am 31. Dezember 1998 aus.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates sieht daher eine befristete Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes auf drei Jahre sowie eine Anpassung an das Bundesministeriengesetz vor.

Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird.

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ist wegen der besonderen umfassenden Kompetenzen des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung im Artikel I bis 31. Dezember 1998 – wie auch die übrigen sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze – befristet.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates sieht daher eine Weitergeltung auf drei Jahre sowie eine Anpassung an das geänderte Bundesministeriengesetz vor.

Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ferner bringe ich den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird.


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