Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 96

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Reife hat sich eben in der Zusammenarbeit von Ministerium und Österreichischer Hochschülerschaft gezeigt.

Herr Bundesminister! Dafür ist Ihnen und den Beamten Ihres Hauses wirklich zu danken. Schade, daß einiges dann für die Regierungsvorlage abgeschwächt beziehungsweise nicht mehr aufgenommen wurde.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine ganz persönliche Meinung: In einigen Bereichen erscheint mir die Leine, an der die Österreichische Hochschülerschaft gehalten wird, doch recht kurz zu sein. Man darf doch nicht vergessen, daß die in Funktionen gewählten Studierenden keine Tschapperln mehr sind, sondern eigenverantwortliche Erwachsene.

Um das auch mit Beispielen zu erklären: Mir hätte die Medienteilrechtsfähigkeit, wie sie in den §§ 16 und 18 vorgesehen gewesen wäre, eigentlich ganz gut gefallen. Oder nehmen wir die Regelung in § 4 beziehungsweise § 14; das liest sich ja teilweise so, als müßte mit großem Bedacht der Rektor vor zu erwartendem jugendlichem Rabaukentum geschützt werden. Aber vielleicht bin ich da übersensibel, nur, es hilft halt nichts, mir gefällt die Sprache nicht.

Jetzt zum § 35, der ja auch schon angesprochen wurde. Auch hier wiederhole ich ein "schade". Das passive Wahlrecht für alle Studierenden wäre natürlich im Sinne einer Interessenvertretung für alle gewesen. Die Regelungen des § 21 Z 2 – dort geht es um die Vertreter in staatlichen Behörden und damit um den Anwendungsbereich des Staatsgrundgesetzes aus 1867 – heranzuziehen, um Nichtösterreichern das passive Wahlrecht zu verwehren, das tut mir wirklich leid. Man hätte fürwahr ein gutes Signal senden können, denn ich frage mich: Wovor fürchtet man sich? Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Es soll aber noch ganz kurz auch Positives hervorgehoben werden. Die Verlängerung der Zeit zur Erlangung von Studienförderung auf vier Semester wird sicher dazu beitragen, daß begabte junge Menschen sich eher bereit finden werden, Aufgaben im Bereich demokratischer Institutionen zu übernehmen. Ein anderes Beispiel, das ich für sehr positiv halte: Die Möglichkeit, anstelle von Einzelprüfungen eben kommissionelle Prüfungen ablegen zu können, ist ein ordentlicher Schutz von Studierenden, die aufgrund der Haltung und Meinung, die sie im Rahmen ihrer Funktionen in der ÖH einnehmen, unter Umständen das Mißfallen eines einzelnen akademischen Lehrers erregen könnten.

Vieles mehr wäre noch positiv zu erwähnen, aber weil wir heute eine sehr umfangreiche Tagesordnung mit einer sehr langen Rednerliste haben, werde ich mich kurz halten und abschließen. Daher, meine Damen und Herren: Alles in allem ist es ein gutes Gesetz, gegen dessen Beschluß im Nationalrat wir keinen Einspruch erheben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

14.20

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie schon mein Vorredner ausführte, werden wir Freiheitlichen diesen Vorlagen nicht unsere Zustimmung geben. Es ist insbesondere das passive Wahlrecht, welches unser Mißfallen erweckt.

In Österreich studieren derzeit rund 230 000 Studenten. Von diesen 230 000 Studenten sind 27 000 Ausländer, und von diesen 27 000 Ausländern sind etwa 15 000 EU-Ausländer, jene, die im Rahmen des § 35 Abs. 2 passiv wahlberechtigt sind.

Die Diskussion über die aktive und passive Wahlberechtigung ist schon sehr alt. Schon als ich im Zentralausschuß der Österreichischen Hochschülerschaft saß – ungefähr im Jahre 1970 –, war das ein Thema. Es ging dabei aber um die aktive Wahlberechtigung. Wir Freiheitlichen haben diesem Ansinnen mit einer Ausnahme immer eine Abfuhr erteilt. Diese Ausnahme war Südtirol.


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