Ärzte. Es ist auch kein unmittelbarer Zusammenhang gegeben. Meiner Meinung nach ist es aber trotzdem sehr entscheidend, daß die Gestaltung der Schnittstelle – zwischen dem stationären Bereich und dem niedergelassenen Bereich – klaglos funktioniert. Diesbezüglich haben wir auch einige Initiativen im eigenen Ressort gesetzt.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.
Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Ich hätte in diesem Zusammenhang eine Zusatzfrage: Wann kommt der im Rahmen des Gesundheitsplanes angekündigte Niederlassungsplan?
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich möchte sagen, er kommt sicher. Es wird daran gearbeitet, einen genauen Termin als solchen kann ich Ihnen noch nicht nennen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.
Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.
Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Wie hat sich der Bereich der niedergelassenen Ärzte seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform entwickelt?
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich darf Ihnen diesbezüglich einige wenige Zahlen bekanntgeben. Die Ausgaben für die ärztliche Hilfe außerhalb der Spitäler sind nach der Umsetzung der Gesundheitsreform 1997 gegenüber dem Jahr 1996 um 3,7 Prozent gestiegen. Damit war die Steigerung der Aufwendungen für die niedergelassenen Ärzte deutlich höher als jene für die Krankenkassen, bei denen rund 2 Prozent zu verzeichnen waren. Ich betone das, weil oft auch gerade in letzter Zeit der Eindruck erweckt wird, daß die niedergelassenen Ärzte zu den benachteiligten Ärzten gehören. Dieser Prozentsatz beweist, daß der niedergelassene Bereich seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform in Relation zum Spitalssektor finanziell gestärkt worden ist. Mir ist es wichtig, daß ich die Chance habe, diesen Umstand heute noch einmal in Erinnerung zu rufen.
Ich möchte Sie auch noch darüber informieren, daß alleine im Jahre 1997 200 niedergelassene Ärzte einen Kassenvertrag zusätzlich zu den bestehenden Vertragsärzten erhalten haben. Auch da geht manches Argument ins Leere, wenn den Krankenkassen vorgeworfen wird, keine Verträge abzuschließen, wenn doch bekannt ist, daß mit 200 Ärzten im Jahre 1997 zusätzlich ein Kassenvertrag abgeschlossen wurde.
Es stimmt auch nicht, wenn behauptet wird, daß wir in Österreich eine geringe Ärztedichte haben. Im Gegenteil: Wir liegen im internationalen Spitzenfeld, was die Ärztedichte betrifft. Es ist jedoch so, daß es in manchen Regionen nicht zu jener qualitativen Versorgung kommt, die ich mir wünschen würde, weil sich auch nicht immer Ärzte finden, die bereit dazu sind, ihre Praxis in bestimmte Regionen zu verlegen. Daher ist es meine Intention, in Gesprächen mit der Ärztekammer jene Versorgungslücken oder -mängel zu schließen und zu beseitigen, aber nicht dem Gießkannenprinzip folgend zu verlangen, es sollten ganz einfach mehr Verträge abgeschlossen werden.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.
Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.
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