Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 156

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führt. Man hat den Eindruck, dass hier offenbar die Meinung herrscht – und auch in eine Tatsache umzusetzen versucht wird –, dass die größte Berufsgruppe, die deshalb auch über die meisten Planstellen verfügt, die ersten Sparmaßnahmen treffen soll, so nach dem Motto: Das sind sowieso so viele, da können wir einmal zu sparen beginnen – obwohl auch hier das Arbeitszeitgesetz durchzuführen ist. Ich höre immer von ärztlicher Seite sehr viel über das Arbeitszeitgesetz, weil es dort zu sehr starken Veränderungen geführt hat, aber ich darf feststellen, dass auch der Pflegebereich vom Arbeitszeitgesetz betroffen ist. Auch wir haben sehr stark umstrukturieren müssen.

Ich stelle auch hier fest: Die Pflege ist das Rückgrat eines Krankenhauses, und daher ist in der Gesamtorganisation in allen Berufsgruppen dieser "Produktionsstätte" im Sinne einer patientenorientierten Organisation zuzuarbeiten.

Auch wird immer wieder die tief greifende Diskussion über die Notwendigkeit der Pflegedirektionen geführt. Man kann das in der Arbeitsgemeinschaft der Pflegedirektoren Österreichs oder auch der einzelnen Bundesländer ständig miterleben: In jedem Bundesland entstehen immer wieder diese Diskussionen. Wenn es auch Krankenanstalten gibt, in denen Pflegepersonen ein Vorstellungsgespräch mit dem Verwaltungsdirektor führen und von diesem auch die Anstellung dieser Personen erfolgt, so ist daraus nicht zu schließen, dass Pflegedirektionen nicht notwendig wären. Die Personalanstellung ist eines der wenigen Dinge, die in diesem Zusammenhang genannt werden könnten, aber ich frage mich, wie in diesen Fällen dann die fachliche Qualifikation der Pflegepersonen überprüft wird, und diese hat auch Einfluss auf das Sparen, wie man grundsätzlich feststellen muss.

Die Diskussion darüber, das Triumvirat in der Direktion, in der Leitung eines Hauses – ärztliche, Pflege- und Verwaltungsdirektion – in Richtung einer dualen Führung – ärztliche Direktion und Verwaltungsdirektion – zu verändern, sehe ich sehr kritisch, und sie ist sicher auch nicht patientenorientiert. Diese Überlegung bitte ich sehr kritisch zu hinterfragen.

Ein weiteres Thema ist immer wieder die Hygiene-Fachkraft, die dem Krankenhaushygieniker als qualifizierte Fachkraft zur Seite zu stehen hat. Dies ist auch immer wieder ein sehr umstrittener Diskussionspunkt. Die Notwendigkeit bekundet jeder, die Installierung dieser Planstellen hinkt aber immer nach. – Hier ist festzustellen, dass durch eine gut funktionierende Krankenhaushygiene viel an Kosten gespart werden kann.

Bezüglich Qualitätssicherung, die auch immer wieder ein wichtiges Thema ist, kann angemerkt werden, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen, so glaube ich, in einigen oder in vielen Häusern auch schon greifen. Ich bin der Meinung, dass die Qualitätssicherung in den Anstalten auch schon gut durchgeführt wird. Dabei erweisen sich Qualitätszirkel, in denen alle Berufsgruppen vertreten sind, als effizient. Es handelt sich dabei um eine auf freiwilliger Basis gebildete Gruppe, deren Themen vorgegeben sind und in die sich Personen aus jeder Berufsgruppe freiwillig melden.

Meine Bitte ist es auch, im Hinblick auf Diskussionen um Strukturänderungen oder Finanzierungsfragen auch Pflegepersonen in die betreffenden Arbeitsgruppen mit einzubeziehen.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.56

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Johanna Schicker. Ich erteile ihr das Wort.

19.56

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat sehr praxisorientiert gesprochen – sie ist eine Fachfrau auf diesem Gebiet. Ich darf nur noch einige Anmerkungen, die nicht den Pflegebereich betreffen, zu einigen notwendigen Punkten dieser Novellierung des Krankenanstaltengesetzes hinzufügen.


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