Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 243

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ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 19 bis 28 hat Herr Bundesrat Dr. Aspöck übernommen. Ich bitte um die Berichte und ersuche darum, diese in einem vorzubringen und sich nur auf die Antragstellung zu beschränken, da wir alle es schriftlich aufliegen haben.

Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 20: Über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen liegt Ihnen der Text des Berichtes vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 21: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 22: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 23: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 24: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 25: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen.


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