Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 175

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Berichterstatter Christoph Hagen: Der Bericht des Justizausschusses über Tagesordnungspunkt 24 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Justizausschusses über Tagesordnungspunkt 25 liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Justizausschusses zu Tagesordnungspunkt 26 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Schöls übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht des Justizausschusses über Tagesordnungspunkt 27 liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich liegt Ihnen auch der Bericht des Justizausschusses über Tagesordnungspunkt 28 in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Marizzi. Ich erteile es ihm.

22.15

Bundesrat Peter Marizzi (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident Schöls! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Euroumstellung und die Novelle zum Gerichtsgebührengesetz stellen keine wirklich tief greifende politische Problematik dar.

Ich glaube – und das soll man auch sagen –, dass in einigen Bereichen sehr positive Aspekte von Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihrem Team erarbeitet worden sind. Es sind jedoch einige Dinge dabei, mit welchen wir nicht einverstanden sind, und das muss man uns als Opposition zugestehen. Ich möchte jetzt keinen Sermon in dem Sinn halten, dass wir uns immer wieder entschuldigen, wenn wir nicht mitstimmen. Das ist eben der Unterschied zwischen Opposition und Regierung, und als die FPÖ seinerzeit in Opposition war, hat sie auch bei gewissen Punkten nicht zugestimmt. Daher erlauben auch wir uns, wenn wir kleine Ungerechtigkeiten darin feststellen, nicht zuzustimmen.

Herr Bundesminister! Da ich jetzt zu einem Justizthema am Wort bin, möchte ich eine für mich persönlich wichtige Anmerkung machen. Sie als Justizminister – das ist keine Schmeichelei – haben sich mit den Banken angelegt, und Sie haben teilweise gewonnen, teilweise aber auch nicht gewonnen. Sie haben sich aber jedenfalls mit den Banken angelegt, und das war sehr mutig. Daher meine ich, dass Sie als Justizminister auch Konsumentenschutzminister sein sollten!

Ich weiche jetzt vielleicht ein wenig vom Thema ab. Ich nehme die Privatisierung der Telekom als Beispiel. Herr Bundesminister! In diesem Zusammenhang hat man gesagt, dass man Volks


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