Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 177

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Was den Konsumentenschutz anlangt, bitte ich Sie, zu meinem Mitstreiter zu werden!

Es war nicht mutig von mir, die Banken ein wenig zu bekämpfen beziehungsweise zu fragen, ob sie die bei den Krediten in Milliardenhöhe zu viel einbehaltenen Zinsen wieder zurückzahlen könnten, sondern es war dies eine Selbstverständlichkeit, weil ich damit einen gesetzlichen Auftrag vollziehe. Das sage ich Ihnen ganz offen.

Ich bitte Sie, im Rahmen Ihrer Konsumentenschutzgesinnung Folgendes zu bedenken: Wir müssen zu einer genauen Aufgabenteilung und zu einer Zusammenarbeit kommen. Und das ist schwer, wenn der Abteilungsleiter für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer gleichzeitig Obmann des VKI wird. Wo bleibt denn bei dieser Interessenkollision der getrennte Konsumentenschutz? – Erklären Sie mir das!

Es ist schwer, wenn die vier Sozialpartner einander im VKI blockieren, wenn es darum geht, von den Banken das Geld zurückzuverlangen. Mein Ziel ist es, mit Hilfe des VKI Konsumentenschutz für ganz Österreich, für alle Konsumenten, auch für die Senioren, flächendeckend zu betreiben. Ich bin mit den Senioren bereits im Gespräch, dass sie sich dem VKI anschließen. Es ist dies eine Bevölkerungsgruppe von 2 Millionen Personen mit einer Kaufkraft von 400 Milliarden Schilling. Mit dieser Gruppe werden wir zusammenarbeiten, um in Zukunft gemeinsam und flächendeckend Konsumentenschutz für ganz Österreich und für alle Österreicher zu betreiben, und zwar unabhängig von parteipolitischem Denken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.22

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.

22.22

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war bisher herein wesentlicher Grundsatz der Regierungspolitik und der Bundesgesetzgebung, bei der Umstellung auf den Euro finanzielle Belastungen zu vermeiden. Das wurde bisher durchgehend berücksichtigt und hat auch die Landtage dazu veranlasst, einem entsprechenden Ersuchen der Bundesregierung Rechnung zu tragen.

Mit der Euro-Gerichtsgebühren-Novelle wird von diesem Grundsatz nun in zweifacher Hinsicht abgewichen.

Zunächst werden die bisherigen persönlichen und sachlichen Gerichts- und Justizverwaltungsgebührenbefreiungen weitgehend abgeschafft. Das führt zu erheblichen finanziellen und auch administrativen Belastungen für die Länder und Gemeinden. Diese haben im Begutachtungsverfahren dagegen vergeblich protestiert und teilweise sogar ausdrücklich Verhandlungen nach § 7 des Finanzausgleichsgesetzes verlangt, zu deren Aufnahme der Bund eigentlich von sich aus verpflichtet gewesen wäre. Allerdings ist mir nicht bekannt geworden, dass solche Verhandlungen tatsächlich substanziell stattgefunden hätten.

In einem weiteren Punkt kommt es zu unmittelbaren finanziellen Belastungen für die Bürger, zumindest für eine bestimmte Personengruppe, und zwar durch eine Verschärfung der Befreiungsbestimmungen für geförderten Wohnbau, die erst nach dem Begutachtungsverfahren in die Regierungsvorlage eingefügt wurde. Es ist dies eine offenkundige Reaktion darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof in einzelnen Verfahren die Aberkennung der Gebührenbefreiung auf Grund der Nutzflächenberechnung der Gerichte in diesen konkreten Fällen als rechtswidrig erkannt hat. Nun wird sozusagen ein fünfjähriger Beobachtungszeitraum eingeführt, und wenn sich die Befreiungstatbestände während dieser fünf Jahre ändern, fällt auch nachträglich Gebührenzahlung an.

Allerdings gibt es hier eine Ungleichbehandlung zwischen Staat und Bürger: Wenn die Befreiungstatbestände nachträglich wegfallen, geht der Bürger der Befreiung verlustig. Treten hingegen Befreiungstatbestände nachträglich während der fünf Jahre ein, tritt die Gebührenbefreiung


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