Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 224

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29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (815 und 848/NR sowie 6524/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 bis 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht, EUG-PMM,

ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 26 bis 29 hat Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 26, 27, 28 und 29 liegen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränken kann. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Tagesordnungspunkt 26: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 27: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels  44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Tagesordnungspunkt 28: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Tagesordnungspunkt 29: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden.


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