Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 67

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Interesse; aber nicht im Sinne von Proporz und Ähnlichem, sondern wichtig ist vor allem Parität statt Proporz.

Deshalb war es auch sehr wichtig, dass sich der Anteil von Frauen in den beiden Höchstgerichten deutlich verbessert hat. Er lässt aber noch immer zu wünschen übrig. Das muss man, so glaube ich, trotz des Positiven, dass sich das verändert hat, dazusagen. Natürlich fließen dadurch auch andere Gedanken, andere Sozialisationen, andere Standpunkte – "the point of view", wie man so sagt – in Erkenntnisse ein. Deshalb ist die Diskussion über diesen Bestellungsmodus wichtig.

Es ist sicherlich ärgerlich, wenn manche Erkenntnisse Monate, manche sogar Jahre auf sich warten lassen. Dazu gibt es viele Vorschläge, auch jene, die Herr Professor Böhm heute unterbreitet hat. Das ist eine andere Ebene der Diskussion, als wenn man dem Verfassungsgerichtshof als Ganzem vorwirft, ein "Privilegienstadel" zu sein, "korrumpiert" zu sein und ausschließlich nach parteipolitischem Interesse zu handeln. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nach Abwesenheit: schlüssiger Verzicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die vorliegenden Tätigkeitsberichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme der Berichte ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Gebührengesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, die BAO und Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 (Steuerliche Sonderregelung für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften) geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2002) (1031 und 1072/NR sowie 6639/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung: Abgabenänderungsgesetz 2002.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfredo Rosenmaier übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Alfredo Rosenmaier: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Gebührengesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, die BAO und Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 – Steuerliche Sonderregelung für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften – geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2002.

Der Bericht liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.


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