Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 66

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mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich geändert wird (1219 und 1290/NR sowie 6764/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ledolter übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Ledolter: Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten liegt Ihnen in schriftlicher Form vor und ist damit als hinlänglich bekannt zu betrachten.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. Dem schließe ich mich an. – Vielen Dank.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung. (Bundesrat Freiberger: Das war aber nicht sehr kreativ!)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.


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