BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 87

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Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Gottfried Kneifel übernom­men. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Berichte zu den genannten Tagesord­nungspunkten bringen und beginne mit dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden. Die Berichte liegen Ihnen in ausführlicher schriftlicher Form vor. Deshalb darf ich mich auf die Antragstellung beschränken.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates stellt nach ausführlicher Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf Ihnen in weiterer Folge den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medi­zinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage ebenfalls am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ferner darf ich Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psy­chologengesetz, BGBl. I Nr. 113/1999, geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Außerdem liegt der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psycho­therapiegesetz, BGBl. I Nr. 114/1999, geändert wird, vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit ebenfalls den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich darf ich Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Bundesgesetz über die Regelung des


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