BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 88

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medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­ra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Anna Schlaffer das Wort.

 


13.18

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn darf ich namens meiner Fraktion festhalten, dass wir den vorliegenden Gesetzesbeschlüssen mit Ausnahme des Lebensmittelgesetzes unsere Zustimmung erteilen werden.

Mit der Änderung des Lebensmittelgesetzes wird zwar einem dringenden Anpas­sungs­bedarf an das Gemeinschaftsrecht Folge geleistet, doch wurde aus Sicht der SPÖ die Chance vertan, weiter reichende Änderungen vorzunehmen und so den Bedürfnissen und der Gewährleistung des Schutzes der Verbraucher ausreichend gerecht zu wer­den.

Es fehlen im Gesetz entsprechende Kontrollmaßnahmen, welche sicherstellen, dass Menschen, die Nahrungsergänzungsmittel kaufen, auch tatsächlich sicher sein können beziehungsweise wissen, was in dem jeweiligen Produkt enthalten ist.

Es wurde auch verabsäumt, eine ausreichende Regelung im Bereich der gesundheits­bezogenen Werbung zu treffen. Nahrungsergänzungsmittel werden häufig als Medizin­produkte angemeldet. Sie sind frei erhältlich und werden auch über Internet und Post­fachfirmen vertrieben. Die Werbung an und für sich ist darauf ausgerichtet, gewisse Erwartungshaltungen von Menschen anzusprechen. Besonderen Anklang finden dabei Produkte, die Wirkungen suggerieren, ohne dass man sich für deren Erreichung be­sonders anstrengen muss. Konsumenten wissen daher häufig nicht, was in diesen Produkten enthalten ist, und wenn es dann keine entsprechenden Kontrollen gibt, wer­den die Verbraucher auch vergeblich auf eine Antwort warten. Es wird, so wie es das neue Lebensmittelgesetz vorsieht, nur durch die Vorlage der verwendeten Etiketten der Inhalt von Produkten nicht feststellbar sein.

Aus Sicht meiner Fraktion hat daher die Bundesregierung eine große Chance vertan und der österreichischen Bevölkerung ein entsprechendes Maß an Lebensmittel­sicher­heit vorenthalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Debatte steht neben anderen Gesetzen auch jenes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sa­ni­tätshilfsdienste. Die darin enthaltenen Änderungen finden durchwegs unsere Zustim­mung. Besonders durch die Ausweitung der Berechtigungen zur eigenverantwortlichen Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen darf gerade im ländlichen Raum eine Verbesserung der Notfallmedizin erwartet werden. Die Vorkommnisse der letzten Tage – Kennwort: Afrikadorf – sollten jedoch auch Anlass sein, Überlegungen anzu­stellen, wie nicht nur im Bereich der Ausbildung Verbesserungen erzielt werden kön­nen, sondern sie sollten vor allem auch ein Grund zur Ursachenforschung sein. Ohne irgendwelchen beteiligten Personen Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit vorwerfen zu wollen, darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass dort, wo mögliche Misshandlungen oder Übergriffe im Raum stehen, häufig fremdländische Personen betroffen sind.

 


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