Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 35

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Geschätzte Damen und Herren! Nach jahrelangem Zögern seitens der ÖVP und erst nach dem Druck der Straße und von uns Tierfreunden und Tierschützern ist es gelun­gen, dem Tierschutz auch in unserer Verfassung die notwendige Anerkennung und den Schutz zuzuordnen.

Allein dieser Umstand bildet mit allen anderen Verbesserungen in diesem neuen Ge­setz den Gradmesser, von dem ich eingangs gesprochen habe. Und ich ergänze, ge­schätzte Damen und Herren: Tierschutz ist auch Menschenschutz!

Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Heute ist somit auch für den Bundesrat ein historischer Tag, wenn er dem Verfassungsgesetz, das auch wesentliche Befug­nisse der Länder berührt und betrifft, seine Zustimmung gibt. Dafür danke ich in beson­derem Maße. Als langjähriger Vorsitzender eines sehr großen Tierschutzvereines in Tirol weiß ich diesen historischen Beschluss selbstverständlich zu schätzen und auch zu würdigen.

Dafür, dass wir Tierschützer im neuen Gesetz im Bereich der Nutztierhaltung und so weiter so genannte Defizite, wie zum Beispiel das weiter erlaubte Kastrieren von Fer­keln und das Abkneifen von so genannten Eckzähnen durch Laien ohne Betäubung sowie die Vollspaltenhaltung, sehen und diese weiterhin kritisieren werden, ersuche ich Sie um Verständnis. Ebenso werden wir als Verfechter des Tierschutzes, geschätzte Frau Ministerin, mit Argusaugen die Ausarbeitung der Verordnungsbestimmungen be­obachten.

Hohes Haus! Abschließend bitte und appelliere ich an die Konsumenten, dieses Bun­des-Tierschutzgesetz ebenfalls mitzutragen und Produkte zu kaufen, die diesem Tier­schutzgesetz entsprechen.

Ich habe heute, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ein Ei mitgebracht, das lacht. (Der Redner weist auf das vor ihm liegende Ei.) Es lacht deshalb, weil es aus großzü­giger Bodenhühnerhaltung kommt und daher etwas teurer ist als ein Ei aus von Tier­quälerei begleiteter Hühnerhaltung und deren Produkte. (Bundesrat Mag. Gudenus: Das ist ein Tiroler Ei!)

Nehmen wir also, geschätzter Herr Gudenus, den Tierschutz ernst und zeigen wir allen eine von humanistischen und ethischen Grundsätzen begleitete österreichische Ge­sellschaft! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, den Freiheitlichen und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Wiesenegg überreicht der auf der Re­gierungsbank sitzenden Bundesministerin Rauch-Kallat das mitgebrachte Ei.)

10.27

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

 


10.27

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Hohe Vertreter der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir in wenigen Jahren, vielleicht sogar noch schneller, einmal ein bundeseinheitliches Pflegegesetz als ein Gesetz, welches die Menschen betrifft, mit ebenso starker Regierungsvertretung hier in einer Allparteien-Einigung diskutieren dürfen.

Immerhin gibt es in Österreich, glaube ich zumindest, acht Landespflegegesetze. In Wien werden die zu Pflegenden nach dem Beherbergungsgesetz untergebracht. Das heißt aber natürlich nicht, dass man im Hotel Imperial untergebracht wird, sondern lei­der in einer Anstalt, die immer wieder auf Grund menschlicher Schwächen ins Gerede kommt. Und das ist für die dort Untergebrachten sowie für deren Angehörige kein gro­ßer Genuss. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

 


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