Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 97

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14.49

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellie­rung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Landesvertragslehrergesetzes waren notwendig, weil die Dienstnehmerschutzbestimmungen bei den Landeslehrerin­nen und Landeslehrern nicht den einschlägigen EG-Richtlinien auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen Bedienstetenschutzes entsprachen und Öster­reich auch von der EU-Kommission erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof geklagt worden war.

Es handelt sich bei diesen Vorschriften um Mindestvorschriften mit dem Ziel, durch vor­beugenden Bedienstetenschutz Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeits­bedingte Erkrankungen zu vermeiden, wie sie auch dem ArbeitnehmerInnenschutz zugrunde liegen.

Nun sollen weisungsfreie Sicherheitsvertrauenspersonen, die die Arbeitnehmer in Fra­gen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes vertreten, und Präventivfachkräfte bestellt werden. Als Präventivfachkräfte zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizi­nischen Betreuung sind eigene weisungsfreie Sicherheitskräfte und eigene Arbeitsme­diziner zu ernennen. Die diesbezüglichen Maßnahmen auf personeller Ebene sind vom Dienstgeber – also von den Ländern – in Form von geeigneten Ausführungsbestim­mungen zu erlassen.

Wo bauliche Adaptionen notwendig sind, ist von den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass diese Maßnahmen von den Gemeinden dort, wo sie Schulerhalter sind, durchge­führt werden. Die Kosten der Umsetzung tragen also die Länder und Gemeinden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist natürlich alles notwendig und wird von uns auch unterstützt, aber ich möchte trotzdem als Vertreterin eines Bundeslandes darauf hinweisen, dass dadurch das notwendige Budget für die Schulen zwangsläufig höher werden muss, was eine neuerliche Belastung der Städte und Gemeinden bedeutet – und das in einer Situation, die den Gebietskörperschaften, bedingt durch den Einnah­menentfall durch die Steuerreform, ohnehin einen weiteren massiven Sparkurs auf­zwingt. Wie die immer mehr werdenden Leistungen der Städte und Gemeinden in Zu­kunft finanziert werden können, wird ja hoffentlich bei den kommenden Finanzaus­gleichsverhandlungen geklärt werden – ich hoffe sehr darauf.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der im Nationalrat von der SPÖ eingebrachte Ent­schließungsantrag, in dem die zuständigen Regierungsmitglieder aufgefordert werden, für die Verbesserung des Dienstnehmerschutzes sowohl der Landes- als auch der BundeslehrerInnen – und eine solche bin ich selbst – umgehend Sorge zu tragen und zu veranlassen, dass dem Nationalrat geeignete Gesetzesvorschläge vorgelegt wer­den, fand bedauerlicherweise keine Mehrheit. Dabei wäre die Klärung von einigen Punkten – einen hat meine Vorrednerin gerade angesprochen –, wie zum Beispiel die Ausdehnung des Dienstnehmerschutzes auf die Unterrichtsräumlichkeiten, unbedingt notwendig, denn, ehrlich gesagt, ich ad personam weiß auch nicht, wo ich die von mir geforderte Dienstleistung erbringe, wenn nicht in meinem Arbeitsraum, nämlich dort, wo sich die Schülerinnen und Schüler befinden, also im Klassenzimmer und im Konfe­renzzimmer, wo ich meine Vor- und Nachbereitungsarbeiten mache.

Es gibt aber noch andere Punkte, die dringend einer Klärung bedürfen, so zum Beispiel die Haftungsfrage bei Unfällen und Beschädigungen und Sanktionsmaßnahmen ge­genüber dem Dienstgeber beziehungsweise Schulerhalter bei Säumigkeit oder Nicht­einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Es wäre wichtig, endlich einmal Mindeststan­dards für LehrerInnen-Arbeitsplätze festzulegen oder die Freiwilligkeit der Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen beziehungsweise die Übernahme der Tätigkeit von


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