Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 150

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17.36.29

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Qualität im gesamten Gesundheits­system, gut ausgebildetes Personal ist für uns alle – es kann schließlich jeden Einzel­nen treffen – ein sehr, sehr wertvoller Schatz.

Mit der neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle – im Fachjargon heißt sie GuKG-Novelle – soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Berufsausübung im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege auch im Wege der Arbeits­kräfteüberlassung möglich ist.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird dem Tatbestand gefährliche Pflege so richtig Tür und Tor geöffnet. Vorerst war im Entwurf ein Drittel für Arbeitskräfteüberlassung vorgese­hen. Niemand konnte uns bis dato definieren – vielleicht kann das Frau Ministerin Rauch-Kallat heute tun –: ein Drittel wovon? Ein Drittel jeder einzelnen Abteilung, ein Drittel der gesamten Krankenhäuser? Das wurde nie genau definiert.

Nach Verhandlungen ist es gelungen, diesen Anteil auf 15 Prozent zu reduzieren. Jetzt stellt sich aber für mich die Frage: Wo ist denn da der eigentliche Bedarf? In Zukunft wird es also möglich sein, bis zu 15 Prozent des im Krankenhaus beschäftigten diplo­mierten Pflegepersonals auf dem Wege der Arbeitskräfteüberlassung zu rekrutieren.

Bei der Umsetzung dieses Gesetzes zeigt sich ganz, ganz eindeutig, dass sich die Ver­mittler von Leiharbeitern durchgesetzt haben. Selbst im Bereich der Metaller, genauer gesagt bei der Voest, also bei Berufen, bei denen weit weniger in die Integrität eines Menschen eingegriffen wird, werden 5 Prozent akzeptiert, um – so die Begründung – auch die Qualität halten zu können.

Der Berufsgruppenobmann der Arbeitskräfteüberlasser hat, gemeinsam mit einer Pfle­gedirektorin, in einer APA-Aussendung die Meinung vertreten, dass Frauen, die bisher aus persönlichen Gründen nur mit geringer Stundenverpflichtung oder an bestimmten Tagen arbeiten konnten, jetzt die Möglichkeit hätten, beim Arbeitskräfteüberlasser an­gestellt und von diesem vermittelt zu werden.

Was bedeutet das für diese Frauen? Und meistens sind es im Pflegebereich Frauen. – Es ist das ein Job auf Abruf! Diese Frauen wissen nicht, wann, wie lange und wo sie hinbestellt werden.

Anstatt dafür zu sorgen, dass Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden, wird wieder eine neue Tür aufgemacht, um Jobs zu schaffen, bei denen es keine Möglichkeit gibt, für eine eigenständige Alterssicherung zu sorgen.

Nicht nur die Oppositionsparteien, sondern sogar Abgeordnete des Nationalrates aus den Regierungsparteien, so zum Beispiel Kollege Rasinger, haben ihre Befürchtungen hinsichtlich eines massiven Qualitätsverlustes bekundet. Rasingers Meinung nach seien maximal 15 Prozent der Arbeitskräfteüberlasser tolerierbar. Maximal!

Rasingers Worten zu Folge: Pflege ist nicht so einfach in der Arbeitskräfteüberlassung wie die Reinigung, denn bei der Reinigung ist es egal, in welchem Krankenhaus man arbeitet und wie lange man arbeitet. Bei der Pflege jedoch haben wir es mit Menschen zu tun, die oft einen längeren Krankenhausaufenthalt vor sich haben. Und wenn dann ständig das Personal gewechselt wird, wird dies zum Problem.

Um die Pflegequalität von Pflegeanbietern zu sichern, ist vom Arbeitskräfteüberlasser die Qualifikation des Personals zu garantieren. Da die fehlenden Konsequenzen für organisatorische Mängel die Gefahr der Schäden – gesundheitlicher Schäden – in sich tragen, ist eine strafrechtliche Absicherung der Qualitätsstandards unbedingt erforder­lich.

 


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