Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

des Bundesrates Mag. Baier.) Ich denke, es gibt mehrere Organisationen, auch das „Hilfswerk“. – Es wird jedoch, wie aus den Zivildiener-Organisationen verlautet, relativ schwierig sein, dieses Geld aufzubringen.

Die Zivildiener sollen nicht als billige Arbeitskräfte eingestuft werden, sondern verdie­nen unsere höchste Wertschätzung: sei es im Rettungswesen, in der Katastrophen­hilfe, in der Alten- und Krankenpflege, im Sozial- und Behindertenbereich sowie in an­deren wichtigen Lebensbereichen. Die Zivildiener sind eine tragende Säule in unserem Sozialstaat und übernehmen einen wichtigen Teil unseres Gemeinwesens. Dafür ge­bührt ihnen ein Dankeschön.

Auch wir stimmen diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zu. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Prokop das Wort. – Bitte.

 


14.03.03

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige hier vorgebrach­ten Punkte ganz kurz eingehen, weil sie aus einer etwas einseitigen oder aus einer besonderen Sicht die Situation darstellen.

Zum einen kann man feststellen, dass die Zivildiener ein ganz wichtiger Faktor bei der Tätigkeit im sozialen Bereich sind. Wir hatten im Vorjahr den höchsten Stand bezie­hungsweise einen Rekord an Zuweisungen; auch das muss gesagt werden. Bevor das neue Gesetz kam, waren es zirka 6 000; jetzt sind es über 10 000. Die Nachfrage ist viel größer, als Zivildiener zur Verfügung stehen.

Mit der Verkürzung des Zivildienstes wird es zu einem echten Engpass im Bereich der Zivildiener bei der Trägerschaft kommen; auch das muss gesagt werden. Das können wir aber nicht ändern, denn da geht es um die Menschen, die zur Verfügung stehen.

Zum anderen ist zu sagen, dass es auf Grund der Verbesserungen nun möglich ist, dass die Zivildiener dort Dienst tun, wo sie es wollen, und die Träger sich die Zivildie­ner, mit denen sie arbeiten wollen, aussuchen können. – Das ist ein riesiger Fortschritt gegenüber der früheren Situation!

Ein weiterer großer Fortschritt ist, dass neue Träger eingebunden worden sind. Früher war es sehr, sehr schwer, Zivildiener überhaupt zugewiesen zu bekommen, und früher waren viele ausgeschlossen.

Ich glaube, dass die drei Kategorien eine vernünftige Lösung gewesen sind und auch heute noch sind, nämlich: die Blaulicht-Organisationen, die Sozial-Organisationen und Bereiche der öffentlichen Hand. – Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass die Regelung der angemessenen Verpflegung im Gesetz steht. Es wurde ja ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes schon gesprochen, wobei das Wort „angemessen“ in Ordnung war, und die Träger hätten die Angemessenheit auf Grund der Verträge, auf Grund der Zuweisung erfüllen müssen. Das war der Punkt! (Bundesrat Wiesenegg: Haben wir getan!)

Die zweite Klage lief gegen einen Träger, eine Klage, die von einer Person eingebracht wurde und in welcher der Betrag mit der Begründung, die Verpflegung sei nicht ange­messen, eingeklagt wurde – und darauf basiert jetzt dieses Urteil. Um das klarzustel­len: Es ist weder gesagt worden, das sei falsch, noch, jenes sei falsch.

Auch das Urteil ist genau zu lesen, denn darin sind die 13,60 € nicht als der Betrag ge­nannt, sondern als ein Richtwert, weil immer der Bezug zum Bundesheer hergestellt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite