Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 61

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werbliche Masseure waren, auch Heilmasseur-Tätigkeiten ermöglichen und umgekehrt auch für den Heilmasseur die gewerbliche Tätigkeit.

Ich denke, dass das im Sinne der Qualitätssicherung ganz, ganz wichtig ist. Ich denke auch, dass wir die Evaluierung des Gesetzes abwarten sollten. Es gibt auch innerhalb der Kammer immer wieder Bemühungen, zu einem Vergleich zu kommen. Ich weiß, dass sich die Kammer sehr intensiv damit beschäftigt und immer wieder versucht, die verschiedensten Gruppen der Masseure auf einen Nenner zu bringen.

Es geht darum – man kann das ja ruhig aussprechen –, dass diese Kurse nicht billig sind, dass einige wenige an der Abhaltung der Kurse verdienen, was andere in der Kammer verständlicherweise ärgert, weil sie sagen: Können würde ich es ohnehin, aber zahlen muss ich trotzdem. Das ist jetzt verkürzt ausgedrückt, aber charakterisie­ren wir das Problem einmal so.

Ich bin bereit, unter Wahrung der Qualitätssicherung – ich habe ja die Interessen der Patientinnen und Patienten zu vertreten – die bestmögliche Ausbildung sicherzustellen, sonst aber gerne auch auf die Wünsche der Gruppen einzugehen, wenn diese Bedin­gung erfüllt ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und der Bundesräte Ing. Kampl und Mit­terer.)

14.50


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Schimböck das Wort.

 


14.50.39

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich glaube, auch wir gehen mit Ihnen – so steht es ja auch in diesem Entschließungsantrag – d’accord, dass wir da etwas Posi­tives erreichen wollen. Ich muss nur eines berichtigen: Es war nicht so, dass die ge­werblichen Masseure keine Menschen mit Krankheitsbildern massiert haben, sondern es gab bis 1996 sogar eine Direktverrechnung von gewerblichen Masseuren mit Kran­kenkassen und Sozialversicherungsträgern.

Bis in letzter Zeit wurde noch mit den so genannten Krankenfürsorgen, ein schwierig zu verstehender Terminus – das sind Krankenkassen wie die Magistratskrankenfürsorge, die Lehrerkrankenfürsorge und dergleichen mehr –, abgerechnet – das ist ja zum Teil auch Ihr Ressort.

Zum Dritten gab es ja immer die indirekte Abrechnung, das heißt, bei manchen Kran­kenfürsorgen war es dem Patienten auf Grund des Leistungskataloges möglich, die Leistungen ihrer gewerblichen Masseure, die sie wegen irgendwelcher Erkrankungen beansprucht haben, dort zur Abrechnung vorzulegen. Es gab also durchaus auch bis­her gewerbliche Masseure, die bei Erkrankungen Massagen durchgeführt haben. Das wollte ich nur berichtigt wissen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


14.52.15

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte: Der Inhalt des Arzneiwa­reneinfuhrgesetzes wurde schon erwähnt. Wir werden hier unsere Zustimmung dazu erteilen, auch zur Abänderung des Apothekengesetzes.

 


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