Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 56

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Nach der Begutachtung wurden in zahlreichen Besprechungsrunden mit den Bun­desländern die Gesetzesvorlagen weiterentwickelt. Auch Sie wissen, dass beim der­zeitigen „Fonds Gesundes Österreich“ die Länder nur ein Drittel der Kosten zu tragen haben und der Bund den Rest. Bei der neuen Gesundheits-GmbH wird die Aufteilung folgendermaßen sein: ein Drittel die Länder, ein Drittel die Krankenanstalten, ein Drittel der Bund.

Noch etwas: Die Arbeit dieser neuen GmbH dient der Vorbereitung, der Beratung und der wissenschaftlichen Grundlagenbeschaffung. Die Entscheidungen über Entwicklun­gen werden dann in der Bundesgesundheitskommission gefällt. Das ist eine Vorgangs­weise, die ein höchstmögliches Maß an Föderalismus ermöglicht, die aber auch sicherstellt, dass auf wissenschaftlicher Grundlage grundlegende Konzeptionen erar­beitet werden.

Ich würde es deswegen für sehr wichtig halten, dass diese Gesetzesmaterien heute nicht beeinsprucht werden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.45


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte.

 


11.45.10

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Es ist mir ein Bedürfnis, mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden, weil ich das Gefühl habe, dass die Hälfte der Redner nicht weiß, was in dieser Ausschusssitzung geschehen ist. Daher möchte ich mich jetzt auf die Vorgangsweise in der Sitzung des Gesundheitsausschusses beschränken und nicht auf das Inhaltliche des Gesetzes eingehen.

Wir haben uns bei der Klausur überfraktionell dazu bekannt, dass wir eine Verbes­serung der Qualität der Ausschussarbeit wünschen, und zum Ausdruck gebracht, dass wir mit dem Formalismus der Abstimmungsmaschinerie unzufrieden sind. Meine Art, Politik zu machen, ist es, und zwar nicht nur als Bürgermeisterin – und diese Art der Politik wünsche ich mir bei allen Politikern –, dann, wenn wir zu Erkenntnissen gelangen, diesen auch Taten folgen zu lassen, diese auch umzusetzen beziehungs­weise dementsprechend auch etwas zu ändern. So wollte ich es auch handhaben in der Ausschusssitzung des Gesundheitsausschusses.

In dieser Sitzung haben wir zum Tagesordnungspunkt 2 einen Antrag vorgelegt bekom­men, der aus 12 Seiten bestand, und einen Antrag zum Tagesordnungspunkt 3, der neun Seiten umfasste. Dazu muss ich Ihnen sagen: Ich kann in der Kürze der Zeit, die in einem Ausschuss zur Verfügung steht, nicht in seriöser Weise beurteilen, ob das, was in einem Antrag drinnen steht, auch richtig ist. Ich möchte mich damit näher befassen, um zu wissen, ob ich das mittragen kann, ob ich das befürworten kann. Das kann ich in der mit zur Verfügung stehenden Zeit nicht tun.

Es wurde zuerst zum 2. Tagesordnungspunkt ein neun Seiten umfassender Antrag ausgeteilt, und schon nach den ersten zwei Seiten, also schon, nachdem ich nur ein Viertel davon gelesen habe, konnte ich feststellen: So geht das nicht! So schaffen wir das nicht!

Es steht zum Beispiel auf der zweiten Seite – ich beziehe mich jetzt rein auf die Aus­drucksweise –: „Die Bundesräte“. Da entdecke ich eine gewisse Hybris, denn es sind nicht alle Bundesräte. Daher fehlt da das Wort „unterzeichneten“. Das ist einfach falsch ausgedrückt, das ist schlampig! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Ja, es ist so! (Bundesrat Gruber: Oberlehrer!) Na, Entschuldigung! (Bundesrat Gruber: Das war oberlehrerhaft!) Seien Sie vorsichtig, Herr Bundesrat, Sie wollen Vorsitzender werden!


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