BundesratStenographisches Protokoll740. Sitzung / Seite 23

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Darum kann ich auch dem nicht folgen, was Sie sagen, dass nämlich die Sozialleistun­gen, die jetzt endlich und gerechterweise kommen und die wichtig sind, nur möglich sind, weil so gut gewirtschaftet worden ist. (Bundesrat Mayer: So ist es!) Dem kann ich leider nicht folgen, denn da muss ich ganz ehrlich sagen: Das geht leider, Herr Kollege Mayer, und das solltest du dir ein bisschen genauer anschauen, an der Realität vor­bei. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.11


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2006 betreffend 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. De­zember 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz (3. Novelle zum APG) und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.13.363. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz geändert werden (62/A und 20 d.B. sowie 7653/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generatio­nen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, und ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben.

 


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