BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 20

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Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1559/M-BR/2007

„Welche Schritte werden Sie jetzt setzen, da sich bereits mehrere Landtage (zum Beispiel Oberösterreich, Steiermark, Burgenland) mit beeindruckenden Mehrheiten für eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen haben?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Prinzipiell ist bei diesem Thema aus meiner Sicht zu beachten, dass nicht immer diese Vermischung zwischen Asyl und Zuwanderung erfolgt, denn gerade bei der Bleiberechtsdebatte orte ich immer wieder, dass die Dinge irgendwie verwechselt werden.

Asyl ist ein Recht für all jene, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Es war in der Vergangenheit so, dass Österreich denjenigen, die in ihrem Heimatstaat die Todes­strafe, Folter oder politische Verfolgung zu erwarten haben, Asyl gewährt hat. Das ist ein Recht. – Aber andererseits, wenn man kein Asyl bekommt, ist es auch eindeutig und klar, dass der Aufenthalt in Österreich nicht gewährleistet werden darf. Das ist die eine Geschichte.

Zuwanderung – eben komplette Trennung! – hat mit Asyl nichts zu tun. Da geht es darum, dass wir eine kontrollierte Zuwanderung nur im Interesse unseres Arbeits­marktes haben wollen. Und das ist auch die Rechtslage unseres Fremdenrechts­pakets 2005.

Was das generelle Bleiberecht betrifft, ist meine Haltung eindeutig und klar. Ich kann mir ein generelles Bleiberecht nicht vorstellen, und zwar aus folgenden Gründen:

Einerseits würden wir wieder einen enormen Anstieg, was Asylanträge betrifft, zu erwarten haben. Ich darf Sie diesbezüglich informieren, dass wir innerhalb der Euro­päischen Union immer noch im Ranking ganz vorne liegen; wir sind an vierter Stelle, was Asylanträge betrifft, nach Malta, Zypern, Schweden liegt Österreich an vierter Stelle. Auch im Vergleich von 61 Industriestaaten sind wir weit vorne. In Amerika gab es im Jahr 2006 etwas über 50 000 Asylanträge, und in Österreich hatten wir im Jahre 2005 über 20 000 und jetzt 13 500. Also wir müssen schon schauen, dass wir hier auch die Balance halten. Das heißt, wenn wir wieder attraktiver werden, dann wer­den wir natürlich wesentlich mehr Asylanträge bekommen, als das derzeit der Fall ist.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal eine statistische Zahl nennen: Wir haben auf­grund des neuen Fremdenrechtes im Jahr 2006 um 40 Prozent weniger Asylanträge gehabt, anstelle von etwas über 20 000 13 000. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir keinen zusätzlichen Zuzug brauchen, dass durch solch eine Regelung folgende Signale in die Öffentlichkeit gesendet werden: Ich versuche so lange wie möglich in Österreich zu bleiben, um letztlich das Recht zu bekommen, mich hier ständig aufzuhalten. – Deshalb ist das sicherlich nicht der richtige Weg. Der richtige Weg ist aus meiner Sicht – und so wird das derzeit auch gehandhabt –, dass eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird, dass individuell beurteilt wird, ob jemand einen humanitären Aufenthaltstitel bekommen kann.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Wenn ich die Berichte der Volks­anwaltschaft über die Verfahrensdauer, von zum Beispiel mehr als zehn Jahren lese,


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