BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 21

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dann frage ich mich, ob damit nicht schon eine Form des Bleiberechts umgesetzt wurde.

Herr Bundesminister! Mit Stand 31. Mai sind 36 580 Verfahren in erster und zweiter Instanz anhängig. – Wie und in welchem Zeitraum wollen Sie diese Verfahren bewäl­tigen? Wenn ich das hochrechne, würde ich einmal sagen, diese fast 37 000 Men­schen werden eine Verfahrensdauer von den nächsten fünf, sechs Jahren haben.

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Wir haben jetzt erstmals eine Trend­umkehr; das bedeutet, dass wir über 3 000 Verfahren weniger offen haben als am 31. Dezember 2006. Wir haben diese Trendumkehr geschafft, es gibt weniger Asyl­anträge, und mehr Verfahren sind abgearbeitet worden, über 3 000 Verfahren weniger innerhalb von fünf Monaten. Wir sind hier auf einem wirklich ausgezeichneten Weg, und wir werden in der nächsten Zeit diesen Rucksack, den – wie ich zugeben muss – es gibt, abzubauen versuchen.

Andererseits ist es so, dass wir gerade im Fremdenrechtspaket 2005 beschlossen haben, dass die Verfahren rasch abgewickelt werden; das heißt: innerhalb eines halben Jahres in der ersten Instanz, innerhalb eines halben Jahres in der zweiten Instanz, und bei straffällig gewordenen Asylwerbern ist das verkürzte Verfahren über drei Monate anzuwenden.

Darüber hinaus sind wir derzeit dabei, eine Gesetzesinitiative im Rahmen der Staats­reform zu machen: Ein Asylgericht soll implementiert in einem Verwaltungsgericht sein, damit die Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Ziel ist es, dass kein Verfahren mehr länger als ein Jahr dauern wird.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Florianschütz zu Wort gemel­det. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was unternehmen Sie, um die Situation von gut integrierten und nicht straffälligen Familien oder Personen, deren Asylverfahren in Österreich seit Jahren nicht abge­schlossen ist und die ihre Integration im Herkunftsland verloren haben, zu verbessern?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: In erster Linie geht es darum, dass Verfahren abgeschlossen werden – und dann kommt die Entscheidung. Wir haben einen unabhängigen Senat, der die Entscheidung durchführt, ob ein Verfahren positiv oder negativ ist.

Bei den Asylberechtigten und auch jenen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten zugewandert sind, ist es wichtig, dass die Integration funktioniert. Dort muss man sagen, es ist eine Verpflichtung für all jene, die in Österreich bleiben wollen, dass sie sich integrieren. Das bedeutet, dass sie die deutsche Sprache erlernen sollen, das bedeutet, dass sie die Lebensordnung in Österreich, die Rechtsordnung in Österreich akzeptieren müssen. Andererseits ist es auch notwendig, dass man diese interes­sierten Menschen im Bereich der Integration begleitet. Wir haben eine hervorragende Initiative mit dem österreichischen Integrationsfonds, mit der wir breite Unterstützung geben. Ich war erst diese Woche in Mödling beim Integrationswohnhaus – das wir übrigens jetzt Liese-Prokop-Integrationswohnhaus genannt haben –, wo großartige Arbeit mit Asylberechtigten gemacht wird, dass sie integriert werden und dass sie auch weiter begleitet werden, dass sie auf dem Arbeitsmarkt eine Möglichkeit haben.

 


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