BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 146

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Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend das Protokoll über die explosiven Kampfmittelrückstände (Protokoll V).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.33.4221. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft (133 d.B. und 177 d.B. sowie 7739/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (29 d.B. und 178 d.B. sowie 7740/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. (Staatssekretär Dr. Winkler erhebt sich von seinem Platz und verabschiedet sich von einigen der im Saal anwesenden Personen, nimmt aber nach Beginn der Verlesung der nunmehr zur Verhandlung gelangenden Tagesordnungspunkte durch die Präsiden­tin wieder auf der Regierungsbank Platz.)

Die Berichterstattung zu den Punkten 21 und 22 hat Herr Bundesrat Bader übernom­men. Ich bitte um die Berichte, und ich freue mich, dass der Herr Staatssekretär noch bei uns ist. (Heiterkeit.)

 


17.34.23

Berichterstatter Karl Bader: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesmi­nister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, und zwar zunächst über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ener­giegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft.

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt, Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal, berichte ich ebenfalls, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 17. Juli mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


17.35.28

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Gestatten Sie, dass ich mit einigen Worten auf diese doch nicht ganz unwichtige Situie­rung einer Einrichtung in Wien verweise, die für die Entwicklung der Energiesituation im Südosten Europas eine große Rolle spielen kann und soll. Die Energiegemeinschaft


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