BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 68

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile es ihm.

 


13.25.08

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Mit der heutigen Zustimmung zu dieser Gesetzes­vorlage bekommen wir international einheitliche Standards. Es werden Straftat­bestände geschaffen, die der Fälschung von Dokumenten, der Schlepperei auf dem Land-, See- und Luftweg sowie dem illegalen Waffenhandel einen Riegel vorschieben.

Das Zusatzprotokoll geht auch auf den Umstand ein, dass bei Schlepperei die Gefähr­dung der Geschleppten als erschwerender Umstand gewertet wird. Wir alle kennen die Meldungen aus den Medien, wonach zum Beispiel aus dem nordafrikanischen Raum Menschen mit menschenunwürdigen Booten nach Europa gebracht werden.

Schlepperei betrifft jedoch nicht nur unser Österreich, sondern es ist ein globalisiertes Verbrechen. Wie multinationale Konzerne, möchte ich fast schon sagen, organisieren sich heute Schlepperorganisationen rund um den Globus. Nach Schätzungen der Interpol werden jährlich vier Millionen Menschen über die Grenzen geschleust. 100 000 pro Jahr peilen Westeuropa an. 21 Milliarden € werden durch diesen Geschäftszweig, wenn ich das so sagen darf, umgesetzt beziehungsweise verdient. Gegenüber anderen schwerwiegenden Verbrechen ist dieses Gewerbe auch relativ risikofrei. Ich betrachte es als sehr positiv, dass die Gefährdung der Geschleppten als erschwerender Tat­bestand angesehen wird, wobei die Geschleppten nicht kriminalisiert, sondern als Opfer angesehen werden. Für ihr Handeln wird die strafrechtliche Verantwortung gezielt ausgeschlossen.

Schlepperei ist eine gezielte kriminelle Handlung, welche mit allen Mitteln über alle Grenzen hinweg bekämpft werden muss. Das heute in Rede stehende Zusatzprotokoll ist darauf die richtige Antwort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wohne in etwa drei Kilometer Luftlinie von der ungarischen Grenze entfernt und bemerke ständig die Soldatinnen und Soldaten, welche an der burgenländischen Grenze ihren Dienst versehen, um genau das, worum es heute bei diesem Tagesordnungspunkt geht, zu verhindern, nämlich Menschen­schlepperei.

Es sei an dieser Stelle einmal jenen Soldatinnen und Soldaten gedankt, die wirklich bei jeder Witterung und unter schwersten Bedingungen an der Grenze ihren Dienst zum Schutz der Bevölkerung leisten. Es ist keine leichte Aufgabe, die sie haben. Sie verdienen unser gemeinsames Dankeschön.

Dem Zusatzprotokoll stimmen wir natürlich gerne zu. (Allgemeiner Beifall.)

13.28


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es.

 


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