BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 38

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An der Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes ist deutlich die Regierungsver­antwortung der SPÖ erkennbar, was eine wesentliche Verbesserung für die Studieren­den und auch für die Lehrenden mit sich bringt, und wir sind sehr froh darüber. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin MMag. Eibin­ger. – Bitte.

 


10.44.49

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Gesetzesände­rung wird eigentlich Gegebenheiten Rechnung getragen, die es in der Praxis an den Fachhochschulen schon gibt, nämlich der Unterscheidung zwischen haupt- und neben­beruflichem Lehr- und Forschungspersonal. Die Vertragsgrundlage war bisher nach den Regeln des bürgerlichen Rechts zu beurteilen und daher nicht notwendigerweise ein Arbeitsvertrag.

Geregelt wird nun, wer als nebenberuflich gilt, und festgehalten wird dabei, dass der­jenige ausschließlich in der Lehre beschäftigt sein darf, dass er nicht mehr als sechs Semesterwochenstunden unterrichten darf und dass er nachweislich einer anderen voll sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen muss. Diese Regelung ist eine enorm wichtige Entlastung für die Fachhochschulträger.

Ein weiterer Punkt in dieser Novelle ist, dass sich der nebenberuflich Tätige auch ver­treten lassen kann, wenn er zum Beispiel aufgrund seiner anderen Tätigkeit verhindert ist. Das ist eine besonders wichtige Entlastung auch für die Vortragenden selbst.

Die Regelung ist deshalb so wichtig, weil gerade an den Fachhochschulen Vortra­gende aus der Praxis gebraucht werden, um eben eine praxisbezogene Ausbildung auf Hochschulniveau gewährleisten zu können. Von dieser profitieren die Studierenden und die Vortragenden: die Studierenden deshalb, weil es eine enorme Bereicherung ist, wenn der Vortragende quasi aus dem Nähkästchen plaudern kann, und auch die Vortragenden bekommen sehr viel aus dem Unterricht zurück. Sie bekommen sehr viele Impulse und Anregungen, oft auch neue Sichtweisen, die sie in die Wirtschaft mit hinausnehmen. Davon profitiert die Wirtschaft, und teilweise profitieren auch ganze Regionen, je nachdem, wo sich die Fachhochschule befindet.

Da möchte ich jetzt kurz auf die Standortfrage von Fachhochschulen eingehen, denn das sieht man bei uns in der Steiermark ganz deutlich. Wir haben etwa 40 Fachhoch­schul-Studiengänge. Diese befinden sich an drei Standorten: neben Graz auch in Bad Gleichenberg beziehungsweise auch in Kapfenberg. Hier hat sich gezeigt, dass ein Studiengang, wenn er inhaltlich in die Region passt, dort sehr wohl angeboten werden kann und nicht unbedingt alles in den Ballungszentren, sprich bei uns in Graz ange­boten werden muss. Jetzt hat es bei uns kürzlich die Diskussion gegeben, dass eine Studienrichtung von Graz nach Kapfenberg abgesiedelt werden muss. Da hat es sofort einen Aufstand gegeben. Es sind die Professoren und Studierenden geschlossen da­gegen aufgetreten, weil dieser Studiengang einfach nicht dorthin gepasst hätte. Ich denke beziehungsweise hoffe, dass unsere Landesrätin daraus jetzt ihre Lehren gezo­gen hat. Der Studiengang bleibt jetzt in Graz.

Organisieren werden sich die Studierenden in Zukunft besser können, denn wie schon angesprochen wird auch die Einrichtung einer Studierendenvertretung verankert. Das war ein Wunsch, der an den Minister herangetragen wurde. Da möchte ich jetzt auch einmal positiv betonen, dass dieser Wunsch von ihm mehr als rasch umgesetzt wurde: Danke schön.

 


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