BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 44

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alles geht, werden dieses Recht zukünftig nicht mehr haben, ein zentrales Prinzip des Rechtsschutzes für Asylwerber wird nicht gelten. Und das alles, abschließend gesagt, ohne Begutachtungsverfahren. (Bundesrat Kalina: Zu Missbrauch ein Wort!)

Ich glaube, auch Sie haben in den letzten Tagen viele E-Mails bekommen, wo sich Bürgerinnen und Bürger zu Recht darüber aufgeregt haben, dass wir heute hier – so wie der Nationalrat am 6. Dezember – eine Tagesordnung haben, die unüberschaubar ist, eine derart umfassende Tagesordnung, die es nicht möglich macht, sich wirklich mit den Themen auseinanderzusetzen, so wie sie es verdienen. Um das Ganze zu toppen, werden hier Materien gebracht, die nicht einmal in Begutachtung waren.

Das ist im Sinne eines Parlamentarismus – ich weiß, es gibt hier viele, denen das ein Anliegen ist – so absolut inakzeptabel, und das alleine müsste doch schon für viele ein Grund sein, hier nicht zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

10.57


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klug. – Bitte.

 


10.57.37

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 befassen sich inhaltlich mit dem schon erwähnten Asylgerichtshof und darüber hinaus – auch beachtlich erwähnt; inhaltlich decken wir uns mit der politischen Meinung der Kollegin Mühlwerth natürlich nicht – mit der besonderen Würdigung der Sozialpartnertätigkeit in unserem Land. Aber dazu möchte ich eher zum Schluss etwas sagen.

Der Asylgerichtshof ist eine Einrichtung, die einerseits im Regierungsübereinkommen und anderseits in zahlreichen Entschließungsanträgen des Parlaments schon beson­ders gefordert wurde. Dies führen wir heute unter grundsätzlicher Einrichtung eines Zweiinstanzenverfahrens einer qualitativ guten Lösung zu.

Ich verstehe schon – und ich sage das auch ganz deutlich –, dass es natürlich das gute Recht der Opposition ist, insbesondere artikuliert durch den Kollegen Schennach, im Zusammenhang mit dem Asylgerichtshof das eine oder andere kritische Statement auch hier im Bundesrat abzugeben. (Bundesrat Schennach: Das ist ja direkt ein Gna­denakt!) – Nein, Kollege Schennach, das ist kein Gnadenakt.

Wenn wir dann aber von der Opposition in diesem Haus zum Asylverfahren, nämlich zu den tatsächlichen Veränderungen im Asylverfahren, keinen Satz hören hinsichtlich der Qualität des Verfahrens und wenn wir überhaupt nur mehr kritisieren und die Kolle­gin Konrad dann gerade noch erwähnt: Ja, es tut uns allen leid, dass die Asylverfahren so lange dauern!, dann ist das gerade noch eine Wertung, die dem vorliegenden Ent­wurf aber keinesfalls gerecht wird.

Sie wissen ganz genau, dass wir ein schweres Erbe aus der Vergangenheit angetreten haben – ich möchte mich in diesem Zusammenhang nicht wiederholen. Wir alle bemü­hen uns, die offenen Asylverfahren qualitativ hochwertig in einer überschaubaren Zeit zu entscheiden. In diesem Zusammenhang gibt es eine massive Kraftanstrengung hin­sichtlich der personellen Aufstockung. Sie alle wissen, sehr geehrte Damen und Her­ren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Erhöhung um insgesamt 26 Richter be­ziehungsweise 77 Personen insgesamt zu einer Gesamtausstattung von 176 – 176! – einschlägig qualifizierten Personen für den Asylbereich führt. Das ist ein unglaublicher personeller Kraftakt, den es in diesem Haus wohl auch ausreichend zu würdigen gilt.

 


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