BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 89

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ich in die Runde des Bundesrates blicke, kommt mir eine Statistik in den Sinn, nämlich jene, die besagt, dass das Interesse der Österreicher an Außenpolitik zwischen 5 und 10 Prozent liegt und betreffend die Sicherheitspolitik 5 Prozent beträgt. – Nun könnte man sagen, dass hier im Bundesrat jedenfalls mehr zugegen sind, aber aufregend ist der Prozentsatz der Anwesenden sicher nicht. (Bundesrat Molzbichler: Bitte sich in den eigenen Reihen umzusehen, Kollege!) – Daher werde ich mich, so wie Kollege Schimböck, von dem ich mir eine wesentlich längere Rede erwartet habe, sehr kurz fassen.

Wie bereits gehört, gibt es diese beiden Räte, und diese sind jetzt irgendwie personell neu zusammengesetzt worden. Es soll selbst die zahlenmäßig kleinste Fraktion, die im Hauptausschuss des Nationalrates vertreten ist, mit mindestens zwei Mitgliedern im Nationalen Sicherheitsrat und im Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik vertreten sein. – Das ist sicher eine Verbesserung und eine Verbreiterung.

Die zweite Änderung, die stattfindet, betrifft die Einberufung. Da ist zumindest eine Nuance ganz interessant, nämlich dass der Nationale Sicherheitsrat, wenn mindestens zwei Mitglieder es verlangen, innerhalb von 14 Tagen einzuberufen ist, allerdings darf das beim Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik drei Wo­chen dauern.

Jetzt frage ich mich Folgendes: Ist die österreichische Außenpolitik so gemächlich, dass man sich diesbezüglich längere Zeiträume erwarten kann und soll, oder wäre es vielleicht nicht doch wichtig, dass man hier eine gewisse Gleichheit erzielt, vor allem, dass man sich nicht allzu lange Zeit lässt, wenn wirklich Probleme anstehen? – Natür­lich sollte man dabei diese Räte nicht überbewerten, denn sie haben schlicht beraten­de Funktion, und es obliegt dann den Vorsitzenden, den Ratschlägen zu folgen oder nicht.

Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass meine Fraktion selbstverständlich dieser Novelle zu den beiden Räten zustimmt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenom­men.

13.58.308. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Ver­waltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geän­dert werden (46 d.B. und 373 d.B. sowie 7837/BR d.B.)

 


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