BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 90

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zum Tagesordnungspunkt 8.

Da der Berichterstatter, Herr Bundesrat Mag. Baier, derzeit nicht im Saal anwesend ist, bitte ich den Ausschussvorsitzenden, Herrn Vizepräsidenten Weiss, um den Bericht.

 


13.58.53

Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich verweise auf den schriftlich vorliegenden Bericht und fasse ihn wie folgt zusammen:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2007 in Verhandlung genom­men.

Er stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


13.59.25

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch bei diesem Punkt gilt das, was ich schon bei meiner letzten Wortmeldung einleitend gesagt habe: Das The­ma ist bestimmt wichtig, aber ich glaube, man kann es auch relativ kurz und knapp ab­handeln.

Wir sind der Meinung, dass es sich bei dieser Vorlage eigentlich um einen sehr wichti­gen Schritt hin zu einer grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten han­delt. Für mich als Tirolerin ist das natürlich interessant – Tirol ist ja ein Land, das sehr viele leider nur vom Durchfahren kennen.

Man kann gut durch Tirol fahren und man kann dabei auch schnell fahren und man kann auch falsch parken und so weiter. – Bisher war das möglich – und es wird leider auch in Zukunft so sein –, ohne behelligt zu werden. Deshalb sind wir grundsätzlich sehr dafür, dass hier zukünftig eine grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrs­delikten erleichtert werden soll.

Wir finden es auch sehr positiv, dass Österreich hier in der Reihe der EU-Staaten sehr früh dran ist und damit bei der Ratifizierung quasi eine Vorbildfunktion übernimmt. – So weit die positiven Aspekte.

Der Grund, warum wir leider nicht zustimmen können, ist, dass diese Vorlage konkret nicht sehr viel bis gar nichts bringen wird, denn es fehlen immer noch der Rahmenbe­schluss für Verfahrensgarantien auf EU-Ebene – das heißt, es wird in nächster Zeit lei­der nicht wahnsinnig viel passieren – sowie, und da wird es in der Umsetzung schwie­rig, eine EU-weite Regelung über den Austausch von Kfz-Halterdaten. Das heißt, ich weiß dann zwar, hier ist jemand zu schnell gefahren, ich habe ihn fotografiert und könnte ihn auch bestrafen, aber der fehlende Datenaustausch macht es schwierig, dann tatsächlich sicherzustellen, dass die Strafen auch bezahlt werden, und das wird leider auch in Zukunft schwierig bleiben.

Die Vorlagen sind zwar gut gemeint, aber in der Praxis leider nicht wirklich effizient. Aus diesem Grund können wir hier nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.01


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


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