BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 128

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werden können, für die es derzeit noch kaum oder wenige Heilungsmöglichkeiten gibt, ist es auch wichtig, dass man dieses Wachstumspotential entsprechend kanalisiert und in geregelte Bahnen leitet. Hier schafft diese Vorlage klare Regelungen und Standards für die zulässige Verwendung, damit auch ein Austausch zwischen den verschiedenen Institutionen möglich ist.

Ein derart heikler medizinischer Bereich soll aber auch einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden, damit die Gefährdung von Patienten so gut wie ausgeschlossen werden kann und alles wirklich transparent und nachvollziehbar abläuft. Die Entnahme erfolgt in legitimierten Entnahmeeinrichtungen, die nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgerüstet sind, und die entnommenen Zellen werden in speziellen Gewebe­banken verarbeitet und verteilt.

Wie gesagt, wir setzen damit drei EU-Richtlinien um. Ich werde diese jetzt nicht im Ein­zelnen aufzählen, aber ich bin gerne bereit – wie auch Kollege Kühnel heute schon ge­sagt hat –, demjenigen, den es interessiert, eine Kopie der Informationen aus dem Mi­nisterium weiterzureichen

Zur zweiten Vorlage, dem Gesundheitstelematikgesetz: Dieses sieht eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 vor, innerhalb welcher die Datensicherheitsbestimmungen durch eine Verordnung zu konkretisieren sind. Diese Verordnung stützt sich zum Teil auf Rechtsvorschriften im Bereich des E-Governments – über das wir heute ja schon ge­sprochen haben –, welche derzeit novelliert werden und in Ausarbeitung sind. Es ist deshalb auch logisch, diese Frist zu verlängern.

Das bietet auch die Chance, den technischen Bereich des Gesundheitstelematikberei­ches zu verbessern. Die datenschutzrechtlichen Themen können entsprechend aufge­arbeitet werden, und deshalb kann dem Regelungsgedanken, wie er in der bereits be­schlossenen 15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheits­wesens – wir werden das im Bundesrat heute noch beschließen – mehrfach zum Aus­druck gebracht wird, auch umfassender entsprochen werden.

Wir sind der Auffassung, dass, wenn es im Sinne der Patienten um deren Daten und Befunde geht, auch entsprechend seriöse Vorarbeiten erforderlich sind, damit der Aus­bau der informationstechnologischen Infrastruktur einschließlich der Vernetzung der Leistungsanbieter und von deren Kostenträgern auch eine Erfolgsgeschichte werden kann, wie dies zum Beispiel bei der Ausgabe der e-card der Fall gewesen ist. Es ist dies die modernste Gesundheitskarte der Welt, und sie stellt die Basis oder die Grund­lage für die elektronischen Gesundheitsakte dar.

Ich bin mir sicher, dass unsere Frau Bundesminister Kdolsky dies in den nächsten Wochen und Monaten zu unserer vollsten Zufriedenheit finalisieren wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.28


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gewebesicherheitsge­setz erlassen wird und das Arzneimittelgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

 


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