BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 129

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

16.29.3118. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (291 d.B. und 342 d.B. sowie 7797/BR d.B. und 7825/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.

 


16.29.46

Berichterstatterin Michaela Gansterer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


16.30.18

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die abweichende persönliche Stellungnahme meiner Kol­legin Brigid Weinzinger liegt in schriftlicher Form vor. Ich werde trotzdem noch erklä­ren, warum wir das Tierschutzgesetz, diese Änderung des Tierschutzgesetzes heute ablehnen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Zum einen geht es um das Qualzuchtverbot. Vor und nach diesem Wort gibt es so un­bestimmte Bestimmungen, die das Ganze leider so verwässern, dass man daraus ma­chen kann, was man will. Zuerst war geplant, dass das Verbot nur für starke Schmer­zen gilt. Was sind starke Schmerzen? Mir tut das Knie weh. Ist das stark oder nicht? Das ist jetzt meines Wissens draußen.

Inzwischen steht nur mehr drinnen, dass diese Qualzucht schwere Auswirkungen auf die Gesundheit oder eine wesentliche Beeinträchtigung der physiologischen Lebens­läufe verursachen müsse. Auch das sind in Wirklichkeit sehr schwammige Begriffe, die man in weitem Sinne deuten kann. Eine genaue Auslegung des Tierschutzgesetzes wird dadurch leider nicht ermöglicht.

Dazu kommt eine zehnjährige Übergangsfrist für das Qualzuchtverbot, die für mich nicht erklärbar ist. Ich kann mich erinnern: Ich habe einen Onkel, der immer so komi­sche Kataloge hatte, welche Gerätschaften man sich denn nicht alles kaufen könnte,


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