BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 131

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


16.52.14

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Dieses Zweite Gewaltschutz­gesetz stellt tatsächlich einen Meilenstein dar, wie das VorrednerInnen ja bereits ge­sagt haben.

Dieses Gesetz zielt mit effizienten Maßnahmen gegen bestimmte Erscheinungsformen im sozialen Nahbereich, im sozialen Umfeld. Frau Kollegin Blatnik hat ja hier sehr eindrucksvoll geschildert, wie Gewalt an Frauen ausgeübt wird; hinzu kommt da natür­lich auch die Gewalt, denen Kinder vielfach ausgesetzt sind.

Herr Kollege Mitterer, Sie haben bei einer Rede von Frau Bundesrätin Blatnik diesen flapsigen Einwurf gemacht: Warum er? – Das kann ich Ihnen schon sagen, Herr Kollege Mitterer: weil es 99,9 Prozent Männer sind, die Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ausüben. Und ich muss sagen, schon einmal hat mich so eine Flapsigkeit zu etwas verleitet, was ich normalerweise sonst nie mache.

Sie wissen ja: Wenn wir österreichischen Parlamentarier uns im Ausland befinden – wir alle hier haben schon diese Erfahrung gemacht –, Parlamentarier aus unterschied­lichen Fraktionen, und uns mit ausländischen Delegationsteilnehmern unterhalten, dann sprechen wir alle mit einer Stimme. Aber einmal hat Ihr derzeitiger BZÖ-Interims­obmann anlässlich des Besuches einer syrischen Parlamentarierdelegation in seiner Tischrede davon gesprochen, dass man in Österreich endlich einen Platz habe, wo sich die geschlagenen Männer hinwenden können!

Da habe ich mich bemüßigt gefühlt, in einem solchen Rahmen – ich sage nur: BZÖ und Scheibner – richtigzustellen, dass wir in Österreich nicht Stellen brauchen, wo die geschlagenen Männer zuhauf hinkommen, sondern dass wir stolz darauf sind, in unserem Lande Frauenhäuser zu haben – und dass vielleicht auch in Syrien die Rolle und die Situation der Frau überdacht werden sollte.

Daher nochmals zu diesem Zwischenruf: Warum nur er? – Es sind in 99,9 Prozent der Fälle Männer, die so etwas tun!

Nun zum eigentlichen Thema. – Was die Unzumutbarkeit des Zusammenlebens angeht, ist entscheidend, dass das nicht mehr eingeschränkt wird auf „nahe Ange­hörige“. Daher: Bei dem, der dort wohnt und Gewalt ausgeübt hat, kann die Weg­weisung um sechs Monate verlängert werden. Wenn ein Opfer ein Zusammentreffen mit dem Täter für unzumutbar hält, dann geht das parallel zu den Anti-Stalking-Regeln: Diese Maßnahme kann, und zwar ohne ein Hauptverfahren, auf ein Jahr verlängert werden. Aufenthaltsverbote an bestimmten Orten sind ganz wichtig, um Schutz vor traumatisierenden Eingriffen in die Privatsphäre zu garantieren.

Dieses Zweite Gewaltschutzgesetz zieht auch im Bereich der Zivilprozessordnung einige Änderungen nach sich, insbesondere die Vernehmung minderjähriger Personen, aber auch – was bereits ein Kollege hier gesagt hat – die Geheimhaltung der Anschrift der Opfer.

Meine Damen und Herren, Sie wissen vielleicht, dass mich das Justizministerium regelmäßig auch mit solchen Fällen beauftragt; so hatte ich zum Beispiel einmal einen sehr schwierigen jugendlichen Sexualgewaltstraftäter in Betreuung. Nun ist es so, dass eine Verlängerung der Probezeit – ich habe das damals bei diesem Fall, den ich betreut habe, gesagt: wir kommen mit drei Jahren nicht aus, wir brauchen sechs Jahre! – möglich ist. Positiv ist daher bei einer bedingten Entlassung diese Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit.

 


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