13.26

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Werte Bundesratskolleginnen und Bundesratskollegen! Sehr geehrte Zuseher vor dem Livestream und sehr geehrte Zuseherin – es gibt ja zurzeit nur eine! (Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Wie bereits die Vorrednerin vorgebracht hat, wird das vorgelegte Ziviltechnikergesetz die derzeitigen Regelungen über Ziviltechniker und -technikerinnen in einem einzigen Gesetz zusammenbringen, und es erfolgt ein wesentlicher Schritt in Richtung Moderni­sierung und Berufsrecht.

Der Berufszugang wird erleichtert. Praxiszeiten von bis zu zwölf Monaten können nun zum Beispiel auch schon während der Masterphase des Studiums erworben werden. Zeiten des Mutterschutzes werden künftig als Praxiszeiten gelten. Im Sinne von Gen­der-Mainstreaming wird damit ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen im Berufsall­tag geleistet. In diesem Zusammenhang ist dennoch negativ anzumerken, dass der vorliegende Gesetzentwurf samt Erläuterungen leider auf eine geschlechtsneutrale Sprache verzichtet. (Beifall bei der SPÖ. – Oje-Rufe bei der FPÖ.)

Werte Kollegen, es ist heute sehr viel über Sprache gesprochen worden, darüber, dass Sprache differenziert zu verwenden ist. Deshalb ist es auch wichtig, dass gerade bei Gesetzesvorlagen eine gegenderte Sprache anzutreffen ist, weil auch dort - - (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Wegen der Lesbarkeit!? Weil es leichter lesbar ist!?) – Für Sie vielleicht, ja, aber die anderen können das auch so lesen, nehme ich einmal an, also dass sie da kein Problem dabei haben, dass sie die Schwierigkeiten überwinden können. (Beifall bei der SPÖ.) Es geht aber um die Sichtbarmachung der Frauen auch in der Sprache und in den Gesetzen. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühl­werth. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Dann gehe ich weiter. (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von FPÖ und SPÖ.) Weitere Vorteile, die diese Gesetzesnovelle oder dieser Gesetzesantrag bringt: Dienstverhältnisse einer ZiviltechnikerIn zu einer anderen ZiviltechnikerIn sowie zu Zi­viltechnikerInnengesellschaften sollen zukünftig zulässig sein. Außerdem werden Re­gelungen für die Stellvertretung im Falle von Verhinderungen im Gesetzentwurf aufge­nommen. Anträge können – das ist auch bereits debattiert worden – zukünftig auf elek­tronischem Weg erfolgen, was eine wesentliche Verbesserung und Vereinfachung ist.

Das ist nur eine bestimmte Auswahl von Änderungen des Berufsrechts. Aus dem Be­reich der beruflichen Vertretung ist besonders hervorzuheben, dass angehende Zivil­technikerinnen und Ziviltechniker als außerordentliche Mitglieder in die Kammer aufge­nommen werden können. Mit dieser Öffnung können künftige Mitglieder die Zukunft der Berufsgruppe mitgestalten.

Vorbereitungsarbeiten zu diesem Gesetz wurden bereits von der Vorgängerregierung geleistet. Der Gesetzentwurf wurde bereits Anfang 2017 in Begutachtung geschickt. Die Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf sind nur marginal, diese be­treffen vor allem die Ausgestaltungen bezüglich des Umfangs der Fortbildungsver­pflichtungen. Art und Umfang von diesen können nun gänzlich mittels Verordnung fest­gelegt werden – laut ursprünglichem Gesetzentwurf wurde der Umfang noch gesetzlich festgelegt.

Wir werden diesem Gesetzesvorschlag unsere Zustimmung erteilen und machen gleichzeitig darauf aufmerksam, dass auch für andere Berufsgruppen notwendige Mo­dernisierungen und Entbürokratisierungen anzugehen sind. – Vielen Dank für die Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

13.31

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster ist Herr Bundesrat Peter Samt zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.