1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundes­verfassungs­gesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (677 d.B. sowie 10215/BR d.B.)

Präsident Karl Bader: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Mag.a Doris Schulz. – Ich bitte um deinen Bericht.