12.57

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als Unternehmerin ein Baby bekommt, freut man sich auf der einen Seite natürlich riesig, aber auf der anderen Seite überlegt man sich auch: Wie schaut das aus, wie geht das mit meinem Betrieb weiter? Als Unternehmerin – und das war bei mir auch so – steht man bis zum letzten Tag in seinem Betrieb, in seinem Geschäft, und das war auch der Grund dafür, warum wir in Niederösterreich die Betriebshilfe als Unterstützung für Unterneh­merin­nen ins Leben gerufen haben. Ich freue mich, dass es jetzt auch die Möglichkeit für Unternehmerinnen in ganz Österreich gibt, diese Betriebshilfe in Anspruch zu nehmen.

Auch das Kinderbetreuungsgeld ist natürlich für uns alle eine große Unterstützung. Wie war es denn bisher? – Das war für uns beim Einreichen schon immer ein bisschen schwierig, und es hat sehr viele Härtefälle gegeben, weil, Sie kennen das, Frau Bun­desminister, gewisse Richtlinien gegeben waren, die für uns halt ein bisschen schwie­rig waren. Bisher mussten Selbstständige binnen zwei Jahren ab Ende des Jahres, ab dem sie Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, eine Einkommensabgrenzung vorneh­men, anderenfalls wurde bei der Berechnung des Zuverdienstes vom gesamten Jah­reseinkommen ausgegangen, und bei Fristversäumnis ist es zu hohen Rückfor­de­rungen durch die Sozialversicherungsträger gekommen. Viele Familien mussten auf­grund einer Fristversäumnis Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Gerade in einer so angespannten finanziellen und familiären Situation ist es bedauerlich, dass es da keine Kulanzlösung beziehungsweise bessere Serviceorientierung durch das Ministerium gegeben hat. Mit der Schaffung des Jungfamilienfonds wird zumindest den noch be­troffenen Familien die Möglichkeit gegeben, bis 31. Dezember 2025 eine Lösung zu finden.

Der Beschluss eines Jungfamilienfonds beziehungsweise die Schaffung einer Mög­lichkeit, für Geburten zwischen Jänner 2012 und 28. Februar 2017 für den Nachweis der Zuverdienstgrenze nun einen Einkommensnachweis bis Ende 2025 vorzulegen, ist daher zu begrüßen und vollinhaltlich zu unterstreichen.

Weiters natürlich ein herzliches Dankeschön für die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 7 300 Euro. Es ist ja bei uns vermehrt zu Fällen gekommen, in denen die SVA im Auftrag des zuständigen Familienministeriums selbstständig Erwerbstätige aufgefordert hat, das einkommensabhängige Kindergeld zurückzuzahlen, da diese Abgrenzung des Einkommens innerhalb der Zweijahresfrist vorgenommen wurde beziehungsweise die Zuverdienstgrenze in der Höhe von aktuell 6 800 Euro überschritten wurde. Die Be­grün­dung dabei war eben, dass die notwendige Einkommensabgrenzung nicht inner­halb dieser gesetzlichen Zweijahresfrist vorgenommen wurde. Es hat aber auch kein ausreichendes Service vonseiten des Ministeriums gegeben. Ich denke, ein Erinne­rungsschreiben wäre da schon angebracht gewesen, damit die Betroffenen ihre Ein­künfte auch rechtzeitig abgrenzen.

Als Vertreterin der Wirtschaftskammer Niederösterreich kann ich nur sagen, dass wir das bei diesen Härtefällen übernommen haben. Unternehmerinnen und Unternehmer, bei denen das Kinderbetreuungsgeld vollständig zurückzuzahlen war, obwohl die Zu­verdienstgrenze eingehalten wurde und lediglich eine Frist zur Einkommensauf­schlüs­selung versäumt wurde, haben wir beim OGH vertreten, und wir konnten diese Fälle auch für unsere Unternehmen gewinnen.

Auch waren die Fristen bei der Rückzahlungsaufforderung sehr kurz. Die nunmehrige Regelung soll solche Ungerechtigkeiten beseitigen und den betroffenen Selbststän­digen eben die Möglichkeit geben, das Einkommen mit ausreichender Frist darzulegen.

Der Jungfamilienfonds soll den Selbstständigen die Rückforderungen ausgleichen, die alleine wegen einer solchen Fristversäumnis Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten und damit selbstverständlich in finanziell schwierige Situationen geraten sind. Die jetzige Reparaturregelung ist zu begrüßen, aber ich denke, dass es wirklich immer besser ist, wenn man sich die Lebensumstände der Betroffenen genauer anschaut, damit so eine Reparatur gar nicht notwendig ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Ernst-Dziedzic.)

13.02

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.