16.46

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Uns liegt heute ein Bundesgesetz zum Be­schluss vor, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz geändert werden soll.

Wie von Kollegen Kovacs bereits ausgeführt, gibt es diese Transparenzdatenbank seit 2009, also seit zehn Jahren. Sie wurde vom damaligen Finanzminister Josef Pröll ideenmäßig ins Leben gerufen. Da für den Staatshaushalt der effektive und wirt­schaftliche Einsatz von öffentlichen Fördermitteln von großer Bedeutung ist, fungiert die Transparenzdatenbank als wichtiges Instrument für den effizienten Einsatz dieser Fördermittel. Die Transparenzdatenbank soll Klarheit darüber schaffen, wer Förderun­gen zu welchem Zweck und in welcher Höhe bekommt, vor allem aber sollen Mehr­fachförderungen für denselben Zweck verhindert werden.

Meine Damen und Herren, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erwarten einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Diese Transparenzdatenbank ist als Steue­rungssystem auch wichtig, damit die Fördergelder nicht nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet und keine Mehrfachförderungen gewährt werden können. Vor allem sollen die Fördergelder auch dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden.

Sie alle kennen ja den Spruch: Gut Ding braucht Weile, und so ist und war es auch mit der Transparenzdatenbank. Es haben sich im Laufe der zehn Jahre, seit es das Trans­parenzdatenbankgesetz gibt, immer mehr Bundesländer – exakt sechs – von der Sinn­haftigkeit des Einmeldens der Förderungen in die Datenbank überzeugen lassen und dazu bekannt. Was aber auffällt, ist, dass die rot geführten Bundesländer Kärnten, Burgenland und Wien nach wie vor keine Daten einmelden.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Sie heften sich Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf die Fahnen, dass ausgerechnet die rot geführten Länder die Meldungen an die Datenbank verweigern, stört Sie aber anscheinend deswegen nicht, weil Sie mit den SPÖ-geführten Bundesländern wahrscheinlich gleich wenig zu tun haben wie mit den roten Pensionistenverbänden im Zusammenhang mit dem Parteien­finanzierungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

Die heute zu beschließende Novelle soll nun die Transparenz und die Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit Fördervergaben weiter erhöhen. Bis jetzt mussten zum Beispiel die Förderungen erst zum Zeitpunkt der Auszahlung gemeldet werden; jetzt müssen bereits die Förderzusagen beziehungsweise Fördergewährungen eingemeldet werden. Damit wird eine zeitliche Lücke geschlossen, was zu einer wesentlichen Verbesserung des Informationsgehalts für die Förderstellen beiträgt. Durch die Einmeldung bereits bei Fördergewährung ist es dann auch möglich, jederzeit den Bearbeitungsstand des Antrags abzufragen und einzusehen.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle zum Transparenzdatenbankgesetz werden aber auch Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt sowie Kritikpunkte, welche von den Ländern gekommen sind, berücksichtigt und die Probleme beseitigt bezie­hungs­weise korrigiert. Ein Dankeschön gebührt unserem ehemaligen Finanzminister Löger und dem jetzigen Finanzminister Müller, allen Beteiligten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dazu beigetragen haben, dass die Transparenzdatenbank optimiert wird und die Fördergelder im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft noch zielgerichteter eingesetzt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es ihm.