Vizepräsident Hubert Koller, MA: Das war die letzte Wortmeldung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten.

Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisen­bahnverkehr und der Anhänge D, F und G zum Übereinkommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.