Einlauf und Zuweisungen

Präsident Robert Seeber: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungs­ge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

des Beharrungsbeschlusses des Nationalrates gem. Art. 42 Abs. 4 B-VG,

des Schreibens des Landtages Steiermark betreffend Mandatsverzicht beziehungs­weise Wahl eines Ersatzmitgliedes

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gem. § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortung:

(Anlage 1) (siehe auch S. 6)

2. Beharrungsbeschluss des Nationalrates gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG:

Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geän­dert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird (20 d.B.) wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt

3. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2020 getroffen wird, (Gesetzliches Budgetprovisorium 2020) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert werden. (282/A und 42 d.B.)

4. Schreiben der Landtage:

Schreiben des Burgenländischen Landtages betreffend Wahl von Mitgliedern und Ersatz­mitgliedern (Anlage 2)

Schreiben des Landtages Steiermark betreffend Mandatsverzicht bzw. Wahl eines Ersatzmitgliedes (Anlage 3)

B. Zuweisungen:

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:

Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2020 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes (III-700-BR/2020)

zugewiesen dem Justizausschuss

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU Jahresvorschau 2020 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-701-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2020 (III-702-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Bericht über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der österreichischen Wirtschaft („KMU im Fokus 2019“), vorgelegt von der Bundesminis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-703-BR/2020)

zugewiesen dem Wirtschaftsausschuss

Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für 2020 (III-704-BR/2020)

zugewiesen dem Landesverteidigungsausschuss

Bericht der Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend EU-Jahresvorschau 2020 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-705-BR/2020)

zugewiesen dem Gleichbehandlungsausschuss

Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU Vorhaben 2020 (III-706-BR/2020)

zugewiesen dem Wirtschaftsausschuss

Bericht des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend EU-Jahresvorschau 2020 (III-707-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

Bericht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend EU-Jahresvorschau 2020 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2020 und des kroatischen Arbeitsprogramms für das 1. Halbjahr 2020 sowie des Achtzehnmonats-programms des rumänischen, finnischen und kroatischen Rats­vor­sitzes (III-708-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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Präsident Robert Seeber: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zuge­wiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Ta­ges­ordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schrift­liche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, die Wahl einer zweiten Schrift­führerin/eines zweiten Schriftführers für den Rest des ersten Halbjahres 2020 sowie die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschus­ses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfas­sungs­gesetzes 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zu Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Robert Seeber: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich be­kannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „restriktiver Schutz unserer Staats­grenze anstatt Willkommenskultur“ an den Herrn Innenminister vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus. Im Einvernehmen mit den Frak­tions­vorsitzenden wird die Behandlung der Dringlichen Anfrage um 14 Uhr erfolgen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.