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Präsident Robert Seeber: Die heutige 906. Sitzung des Bundesrates wurde aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglie­der des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein­berufen.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 905. Sitzung des Bundesrates vom 4. April 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Gerhard Leitner.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Robert Seeber: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Nominierung von Herrn Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer zum Mitglied und Herrn Landesrat Markus Achleitner zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss der Regionen beziehungsweise

der Nominierung von Frau Sektionschefin Mag.a Helga Berger als österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof für die Funktionsperiode 1.3.2020 bis 28.2.2026 verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 12)

2. Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Nominierung von Herrn Landeshauptmann Mag. Thomas STELZER zum Mitglied und Herrn Landesrat Markus ACHLEITNER zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss der Regionen (Anlage 2)

Nominierung von Frau Sektionschefin Mag.a Helga BERGER als österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof für die Funktionsperiode 1.3.2020 bis 28.2.2026 (Anlage 3)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend EU-Jahresvorschau 2020 auf der Grundlage des Acht­zehnmonatsprogramms des Rates für 2019/2020 und des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2020 (III-714-BR/2020)

zugewiesen dem Umweltausschuss

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Präsident Robert Seeber: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zuge­wiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Ta­gesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Robert Seeber: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stün­digen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Be­schlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Robert Seeber: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 5 und 6, 9 und 10, 11 und 12, 14 und 15, 19 und 20 sowie 21 und 22 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Robert Seeber: Bevor wir nun in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höchste Arbeitslosigkeit seit 1945“ an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, darf ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Anschober bei uns im Hohen Haus begrüßen. – Grüß Gott! Guten Tag! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.