21.06

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle zu fortgeschrittener Stunde nur ganz kurz ausführen, weshalb wir die Bedenken der sozialdemokratischen Fraktion teilen. Kollegin Grimling hat es ausgeführt: einige allgemeine Bedenken, ver­fassungsrechtliche Bedenken, Husch-pfusch-Gesetz. – Ich möchte das im Detail ergänzen.

Wir haben das kurz im Ausschuss diskutiert. Es geht da einfach um die gute Absicht, welche Kollegin Neurauter angesprochen hat. Die gute Absicht war zwar da, aber es ist halt kein gelungenes Gesetz daraus geworden, weil man da einfach einen Fall in bester Absicht geregelt hat – ich kürze das jetzt ab. Es geht um normale Verwal­tungsverfahren, denken Sie beispielsweise an ein Bauverfahren.

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird bei dem Beispiel, das genannt wird, davon ausgegangen, dass man, wenn man schon im Verfahren drinnen ist – da wurde das Projekt ja schon einmal vorab vorgestellt und man hat den Parteien, zum Beispiel irgendwelchen Nachbarn, die Gelegenheit gegeben, Einwendungen zu erheben; das tun sie auch schriftlich und werden dann zur mündlichen Verhandlung geladen – und man zur mündlichen Verhandlung nicht kommt, ohnehin unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 wieder ins Verfahren hineinkann.

Wir wollen da eine zusätzliche Möglichkeit geben, damit man wieder ins Verfahren hineinkommt, wenn man nämlich an dieser Videoübertragung aufgrund von techni­schen Mängeln nicht teilnehmen konnte. Das muss ja nicht einmal eine bösartige Absicht von irgendeiner Partei gewesen sein, die das ganze Projekt verhindern möchte, sondern man hat einfach technische Probleme gehabt und konnte an dieser mündlichen Verhandlung deshalb nicht teilnehmen, weil die Bildübertragung nicht funktionierte.

Sie stellen da ein Beispiel in den Erläuternden Bemerkungen dar: Genau in diesem Fall soll dann die Behörde einfach im Nachhinein die Verhandlungsschrift schicken und man kann dann seine Rechte im Nachhinein geltend machen. – Das wäre alles sehr gut und schön, nur hat man es halt leider nicht so in den Gesetzestext geschrieben, sondern in die Erläuterungen. Es ist auch leider so, dass der Gesetzestext da nicht ausreicht. Gerade der Verweis, dass § 42 Abs. 3 AVG unberührt bleiben soll, ist hier problematisch, weil er eben auch die Möglichkeit der Deutung zulässt, dass man genau diesen Art. 42 Abs. 3, der nämlich die Voraussetzungen für die quasi Wieder­ein­setzung regelt, benötigt.

Sie haben einfach die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes über­sehen, die erwähnen Sie gar nicht. Als Jurist, als Rechtsanwalt gehe ich also davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof natürlich bei seiner Judikatur bleiben wird. Die­ser bleibt einfach dabei, was bedeutet, man hat an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen, das heißt, man kann gar keine Einwendungen mehr erheben. Man kann sie nicht mehr erheben, man hat insoweit seine Parteistellung verloren. Genau das ist eben in den Erläuternden Bemerkungen auch nicht klargestellt, dass es sich da näm­lich um eine Abweichung von der bisherigen Judikatur handeln soll; dann wäre das Ganze ja erträglich gewesen.

Das ist aber bitte nur ein Beispiel. Ich kann das jetzt nicht alles noch einmal wieder­geben, möchte ich auch gar nicht. Nur damit Sie verstehen – ich meine, schauen Sie sich die Tagesordnung an! –: Es ist nicht so, dass die sozialdemokratische Fraktion und die freiheitliche Fraktion, für die ich sprechen kann, da jetzt Fundamental­opposition betreiben und einfach alles ablehnen, was von der Regierung kommt. Ich glaube auch nicht, dass Sie behaupten können, dass wir bei so einem kleinen Ge­setzespaket, wo es „nur“ – unter Anführungszeichen – um Verwaltungsverfahren geht, mit denen man politisch, sage ich einmal, gar nichts gewinnen kann, einfach aus Prinzip dagegen sind. Das können Sie ja wohl wirklich nicht behaupten.

Wir sind da wirklich sehr differenziert in der Argumentation und kommen nach sorg­fältiger Begutachtung zum Schluss, dass man da einfach unsauber gearbeitet hat und dass sich der Nationalrat das noch einmal neu überlegen soll. Das ist wirklich eine rein fachliche Geschichte. Das ist auch der Grund, warum wir dem Einspruch natürlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.10

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler. Ich erteile es ihr.