22.51

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuschauer via Livestream! Ich darf vorausschicken – es ist ja bereits erläutert worden, welche geplanten Ände­rungen hier vorliegen –, wir werden in Anbetracht der Tatsache, dass die Änderungen vor allem dem gesundheitlichen Schutz der zuständigen Beamten dienen, unsere Zustimmung geben.

Gerade in Bezug auf die geplanten Änderungen im BFA-Verfahrensgesetz hätten wir von Beginn an eine weit einfachere und praktikablere Lösung haben können, hätten Sie auf unseren Vorschlag gehört, eine temporäre Aussetzung des Asylrechts während der Covid-Krise in Angriff zu nehmen. Während dieser Phase den Eintritt in ein auf­wendiges Asylverfahren auf Zeit auszusetzen, hätte wohl den besten und effektivsten Schutz für unsere zuständigen Beamten bedeutet und vor allem auch der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gedient. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber nein, das ist natürlich unter dieser schwarz-grünen Regierung nicht möglich. Was aber möglich ist, ist gegengleich: Es werden de facto die Abschiebungen ausgesetzt. Damit zeigt sich wieder einmal das Doppelspiel dieser Regierung. Dasselbe haben wir auch bei den Quarantänemaßnahmen. Unsere Forderung, illegale Einwanderer und Asylwerber sofort in Quarantäne zu nehmen, halte ich für gerechtfertigt und richtig. Bei den jüngsten Entwicklungen zeigt sich zum wiederholten Mal – so auch bei einem Asylheim in Wien, wo es zu einer Masseninfektion gekommen ist –, dass man immer zu spät – wenn überhaupt – handelt und dann die Situation eintritt, dass die Infektion auch noch zur Verteilung kommt; zu einer Verteilung, wie wir sie in Kärnten, in Ossiach, gehabt haben, als beispielweise im März 40 Asylwerber durch Österreich ge­karrt wurden.

Dafür sind Sie, geschätzte Frau Ministerin, und auch andere Minister dieser Bundes­regierung verantwortlich. Auf einmal zählen Ihre Anordnungen und Ihre Verordnungen überhaupt nichts mehr. Wenn es darum geht, Abstand einzuhalten oder Kraftfahrzeuge gemeinsam zu benützen, werden die Regeln völlig außer Kraft gesetzt. Man kann ohne irgendwelche Abstandsregeln vierzig Personen in einen Bus setzen. Das ist verantwortungslos (Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ), denn das, was für jeden Österreicher gilt – und jeder Österreicher würde nach den derzeit geltenden Bestim­mungen für ein solches Verhalten eine entsprechende Strafe ausfassen –, gilt anschei­nend für diese Bundesregierung nicht. (Beifall des Bundesrates Steiner.)

In Bezug auf Ossiach haben Sie ein Weiteres verabsäumt, nämlich zu informieren. Sie haben keine Informationen über diese Asylwerber gegeben. Dazu zählt erstens die Information, woher sie kommen, und zweitens, ob sie womöglich Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben. Diese Informationen wurden nicht gegeben. Gleichzeitig sind in Traiskirchen Infektionen aufgetreten, und da frage ich mich schon, wie das sein kann.

Wahrscheinlich aber haben die Österreicherinnen und Österreicher kein Anrecht auf Information – jene ÖsterreicherInnen, die die verhängten Ausgangsbeschränkungen in Kauf genommen und auch eingehalten haben, jene ÖsterreicherInnen, die ein Oster­fest der besonderen Art ohne die traditionellen und auch ohne die christlichen Bräuche haben feiern müssen, und jene Österreicher, die gleichzeitig erleben müssen, wie, sagen wir einmal, Mitbürger aus anderen Kulturkreisen, die zwar gerne bei uns leben, aber mit unserer Kultur und unserem Rechtsstaat nicht viel am Hut haben, in einer Zeit der Krise mit den entsprechenden Einschränkungen umgehen, nämlich so, wie sie es gestern beispielsweise wieder einmal in Linz getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Da erscheint die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen durchaus in einem ganz anderen Licht. Mein Kollege Steiner ist heute mit Häme aus Ihren Reihen (in Richtung ÖVP und SPÖ) bedacht worden, weil er das angesprochen hat. Man muss aber schon sagen, dass das irgendwie ein Licht darauf wirft, wenn eine bestimmte Kulturgruppe zufällig einen bestimmten Fastenmonat, der gefeiert wird, hat und man diese Aus­wüchse sieht, so wie gestern in Linz, mit 90 Teilnehmern, wo die Polizei über mehrere Stunden im Einsatz war, um das irgendwie wieder gerade zu richten. Da sieht man den Unterschied, der gemacht wird. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Schumann.) Während in der Osterzeit die Österreicher weggesperrt waren, hat man da scheinbar Sorge um das soziale Gefüge im Land und hebt einfach die Be­schrän­kungen auf. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wird es Ihnen auch nichts nützen, geschätzte Damen und Herren, vor allem der Bundesregierung, dass Sie in Bezug auf eine andere Meinung jedes Mal von Fake­news sprechen, denn derzeit haben wir, Gott sei Dank, noch Meinungsfreiheit in diesem Land. Wenn man sich die gleichgeschaltete Berichterstattung ansieht, ist es oft nicht sicher, wie lange das noch der Fall sein wird. Derzeit aber ist es noch erlaubt, eine andere Meinung zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

In Bezug auf Fakenews, vor denen Sie immer im Besonderen warnen – gerade auch Sie, Frau Bundesministerin –, möchte ich kurz auf eine aktuelle wissenschaftliche Studie einer Wiener Universität zu sprechen zu kommen, die gestern im ORF-Radio zufällig am Tag der Pressefreiheit präsentiert worden ist. Diese kam nämlich unter anderem zu dem Ergebnis, dass vor allem die Mediennutzung in Bezug auf das Reinfallen auf Fakenews relevant sei. Nutzer vom ORF seien im Gegensatz zu Nutzern von Privat­sendern beispielsweise weniger anfällig für solche Fakenews. (Bundesrat Steiner: Super Studie!)

Daraus ließe sich jetzt der Schluss ableiten, dass die reduzierte Anfälligkeit dadurch gegeben ist, dass man beim Staatsfunk wirklich bedacht darauf ist, dass man exakte Recherchen macht, um keine Fakenews zu verbreiten. Was aber passiert, wenn gerade der genannte Sender der medialen Inszenierung dieser Bundesregierung zum Opfer fällt, das zeigt sich leider eindrucksvoll bei der kürzlich präsentierten Anschober-Lockerungsverordnung, und damit relativiert sich auch diese wissenschaftliche Studie. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wurde denn in dieser Verordnung bekannt gegeben? – Man hat gesagt, am 15. Mai gibt es eine Öffnung der Gastronomie, man hat gesagt, am 29. Mai kommt die Öffnung der Hotellerie, der Beherbergungsbetriebe und sämtlicher Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen. Dazu muss man sagen: leider Fakenews!, denn in der geltenden Verordnung, die per 1. Mai in Kraft trat und per 30. Juni außer Kraft tritt, ist überhaupt keine Rede von den Daten, die angegeben und auch medial verbreitet werden. Im Gegenteil, diese Öffnungen sind in dieser Verordnung explizit untersagt.

Somit muss man abschließend leider auch festhalten, dass sich diese Bundes­regie­rung wieder einmal im Widerspruch befindet, denn einerseits vor Fakenews zu warnen und sie dann selbst zu produzieren, ist halt wirklich ein blöder Zugang, und vor allem ist es der grundlegend falsche Zugang.

Die Österreicherinnen und Österreicher haben sich aber vor allem nicht verdient, dass dieser respektlose Umgang mit ihnen gepflegt wird, bei dem es nur darum geht, auf der einen Seite Inszenierungs- und Salamitaktikpolitik zu machen und auf der anderen Seite Panikmache zu betreiben. Das geschieht aber in dieser ohnehin schwierigen Situation für viele Österreicherinnen und Österreicher, die in ihrer Existenz gefährdet sind.

Schaffen Sie daher für die Menschen in unserem Land endlich Klarheit, Rechtssicher­heit und Planbarkeit und geben Sie ihnen vor allem ihre Freiheits- und Grundrechte zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

23.00

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.