23.16

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Bundesministerin! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und nochmals Grüße in den Äther! Schon seit sieben Wochen herrscht ein partieller Stillstand, ein Lockdown unserer Gesellschaft. Das hat auch weite Teile der Justiz betroffen.

Ein wesentlicher Punkt dazu war die Aussetzung von Fristen bis zum 30.4.2020. Ab 1. respektive 2. Mai begannen die unterbrochenen Fristen neu zu laufen. Das bedeutet auch, dass die Verhandlungen wieder stattfinden müssen und werden. Wir müssen die Justiz daher mit den notwendigen Instrumenten ausstatten, um die Verhandlungen auch durchführen zu können. Das stellt uns vor große Herausforderungen, da eine solche Situation noch nie dagewesen ist.

Für Verhandlungen, Anhörungen, Vernehmungen wird die Möglichkeit geschaffen, die­se per Videokonferenz durchzuführen. Kollegin Grossmann hat es schon ange­sprochen: Der Zeitraum für Unterhaltsvorschüsse ohne vorhergehenden Exekutionsantrag wird um zwei Monate bis 30. Juni verlängert, Vereine dürfen ihre abzuhaltenden Mitglie­derversammlungen verschieben, Mediatoren haben nun länger Zeit, den Nachweis für die vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung vorzulegen. Auch das wurde schon – zu einem anderen Punkt – gesagt: Verwaltungsbehörden soll es ermöglicht werden, Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen.

Wir alle wissen aber, dass es damit nicht getan ist. Nur die rechtlichen und technischen Möglichkeiten für ein Weiterarbeiten während der Krise zu schaffen, reicht nicht aus. Wir müssen darüber hinaus die Justiz auch mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausstatten, um einen ordentlichen Betrieb aufnehmen zu können. Wir dürfen nicht vergessen, dass es nicht erst durch die Einschränkung der physischen Kontakte zu einem Runterfahren im Justizbetrieb gekommen ist. Vielmehr wurde das System in Wirklichkeit seit Jahren in einer gewissen Form kaputtgespart, bis es zuletzt an einem Punkt angekommen ist, wo es schon fast an der Grenze des Tragbaren war.

Es wird eben nicht reichen, die Justiz wieder auf den Stand zu bringen, auf dem sie vor Corona war. Wir müssen sie durch zielgerichtete Investitionen wieder zu der wirk­samen und verlässlichen Institution machen, die wir brauchen.

Nicht zuletzt gilt das auch für den Bereich der Justizanstalten. Dort haben die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Wochen unter wirklich aller­schwie­rigsten Bedingungen und unter größter Anspannung gearbeitet. Mit sehr viel Umsicht haben sie es geschafft, dass die Insassen in den Justizanstalten die Maßnahmen, die gerade für sie besonders einschneidend waren, so angenommen und mitgetragen haben.

Es ist in keiner Justizanstalt zu einer Ansteckung innerhalb der Anstalt gekommen, Infi­zierte, die von außen kamen, konnten jeweils gut und rechtzeitig isoliert werden, so­dass es zu keiner Weiterverbreitung kam. Aber auch für sie ist es wichtig, dass sie bald Entlastung durch zusätzliches Personal bekommen.

Alles in allem sind diese Änderungen ein wichtiger und weiterer Schritt, um eine neue Chance zu bekommen. Ich sage jetzt – so wie auch Kollege Schreuder in seiner Rede vorhin – absichtlich „neue Chance“ statt „neue Normalität“. Es ist wichtig, in diesem Bereich eine neue Chance zu bekommen, und wir setzen heute mit unserem Be­schluss einen wichtigen Schritt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bun­des­rätInnen der ÖVP.)

23.20

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.