Präsident Robert Seeber: Ich gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag bei 55 abgegebenen Stimmen 29 „Ja“-Stimmen und 26 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen. (305/E-BR/2020) (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Bernard;

Dim;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kahofer, Kaske, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Mühlwerth;

Novak;

Ofner;

Prischl;

Reisinger, Riepl;

Saurer, Schachner, Schartel, Schennach, Schererbauer, Schumann, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser;

Wanner;

Zaggl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Auer;

Bader, Buchmann;

Eder, Eder-Gitschthaler;

Gfrerer, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Hirczy, Holzner;

Kaltenegger, Köck, Kornhäusl;

Lackner;

Mattersberger, Miesenberger;

Neurauter;

Preineder;

Raggl, Ringer;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Seeber;

Zeidler-Beck, Zwazl.

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Präsident Robert Seeber: Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.