14.35

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frauen Ministerinnen! Werte Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuschauer via Livestream! Bei Tagesordnungspunkt 3 handelt es sich um teils kleinere Ände­rungen, Fristerstreckungen oder auch um Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung bezüglich schriftliche Abstimmungen, schriftliche Wahlen und so weiter. Das werden wir hier gerne mittragen, weil eben auch alles befristet ist.

Allerdings gibt es schon auch Punkte, die ich hier extra erwähnen möchte, weil manche Maßnahmen unserer Meinung nach ganz einfach falsch sind.

Einer dieser Punkte ist die Kurzarbeit von Rechtsanwaltsanwärtern. Da ist jetzt nicht klar geregelt, ob diese Kurzarbeit auf die Berufspraxis angerechnet wird oder nicht und wie das geschieht. Die Regelung, dass das jede Länderkammer für sich selbst regeln kann, ist unzufriedenstellend. Die Regierung lässt die Berufsanwärter im Unklaren, und da es da auch um Planungen von beruflichen Existenzen geht, sprechen wir uns ganz klar für eine bundeseinheitliche Regelung aus.

Darum bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Andreas Arthur Spanring, Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anrechnung der COVID-19-Kurzarbeit der Rechts­anwalts­an­wärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter für die praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungs­vor­lage zuzuleiten, die eine Änderung des § 2 RAO beinhaltet, die die COVID-19-Kurzarbeit der Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter für die praktische Ver­wendung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin voll - also auch auf die Kernzeit – anrechnet.“

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So viel dazu.

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits ist das, was die Regierung in den letzten Monaten immer wieder gemacht hat: unsere Landsleute zu verwirren und durch Halb- und Unwahrheiten alle einzuschüchtern und zu verängstigen.

Am Anfang war der Schulterschluss, und auch wenn wir damals schon unsere Zweifel hatten, so haben alle Parteien und auch – in vorbildlicher Art und Weise, muss man sagen – unsere Landsleute die ersten Covid-19-Gesetze mitgetragen.

Wir haben dann aber sehr schnell erkannt, dass sich die ÖVP verrennt und auch ent­sprechende Fehler passiert sind. Die Grünen erwähne ich da absichtlich nicht, weil sie seit Regierungsbeginn politisch immer weniger existent sind. Wenn man den Grünen heute zuhört, muss ich sagen, glaubt man ja in Wahrheit, dass da schon ein innerlicher Fäulnisprozess eingesetzt hat, weil es von innen her schon ganz schwarz heraus­sprudelt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger schüttelt den Kopf. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Nein!)

Weil die Regierenden ganz offensichtlich selbst nicht verstanden haben, welch teilweise krude Gesetzestexte sie da abgeliefert haben, hat man sich von einer zur nächsten Pressekonferenz geschwindelt, ohne jemals wirklich zu wissen, was Sache ist. Dabei wurden sehr viele Unwahrheiten kolportiert. Nichts, rein gar nichts von dem, was die Bundesregierung da wochenlang erzählt hat, hat gestimmt. Das alles war schlichtweg Mumpitz.

Jetzt aber will man die Verantwortung auf die Normunterworfenen, sprich auf alle Landsleute abwälzen, indem man einfach auf die jeweils gültige Verordnung ver­weist, sprich, zukünftig kann sich dann jeder Österreicher selbst in Gesetzestexte und Verordnungen einlesen, damit er weiß, was er darf und was er muss oder was er nicht darf und was er nicht muss. Also, Frau Bundesminister, ganz ehrlich: Diese Form von Gesetzestechnik ist schlichtweg abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur deshalb, weil die zuständigen Minister in der Vergangenheit nicht gewusst haben, was in den eigenen Verordnungen steht, wälzt man jetzt den schwarzen Basti, ah, den schwarzen Peter (Heiterkeit der Bundesräte Ofner und Steiner) auf die Bürger ab, ganz nach dem Motto: Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der sich auch nicht auskennt, so wie die Minister! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Was die Regierungsmitglieder da in Wahrheit alles verbockt haben, das sehen wir erst jetzt, Monate später. Es stellt sich heraus, dass im Bereich der Gesetzgebung, insbe­sondere im Bereich der Verordnungen geschlampt wurde – massiv geschlampt wurde.

Man hat die Menschen bewusst in Angst versetzt – ich erinnere an den Ostererlass, als es geheißen hat: Da kommt dann die Polizei nach Hause und kontrolliert bei Ihnen zu Hause, wie viele Personen zu Ostern feiern!, und Freunde zu besuchen war ja überhaupt komplett verboten. Heute weiß man: Das alles war falsch, alles an den Haaren her­beigezogen. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Den Beweis dafür, dass es nur heiße Luft war, die die Minister da produziert haben, erbringen nun die Verwaltungsgerichte, denen man so ganz nebenbei damit auch eine Riesenarbeit aufgebrummt hat. Ich bin schon gespannt auf den Jahresbericht von 2020 im nächsten Jahr, auf den freue ich mich schon. In weniger als drei Monaten wurden mehr als 34 000 Anzeigen erstattet. (Bundesrat Steiner: Unglaublich!) Das sind pro Tag mehr als 400 Anzeigen wegen Verstoßes gegen Covid-19-Verordnungen. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

Meine Damen und Herren – in diesem Fall: meine Damen – auf der Regierungsbank, damit haben Sie auch unsere Polizisten, die einen Beruf haben, der ohnedies schon schwer genug ist, ins Lächerliche gezogen und in unserer Bevölkerung auch als Feind­bild etabliert. Unsere Polizisten mussten, weil auch ihnen diese ganzen Falschaussagen in den Pressekonferenzen als Recht und Gesetz vorgegaukelt wurden, dann diese fal­schen Kurz-, Anschober-, Kogler- und Nehammer-Aussagen in ihren Amtshandlungen, wenn es nämlich um die Einhaltung der Gesetze in der Demokratie geht, umsetzen. Sie haben unsere Polizisten verraten und verkauft, Sie haben unsere Polizisten ins Lächer­liche gezogen! (Beifall bei der FPÖ.)

Auch wenn es viele Bürger vielleicht nicht wussten, so haben doch die meisten gespürt, dass das, was da an Gesetzen und Verordnungen gekommen ist, im Großen und Ganzen ein Konvolut von Schwachsinnigkeiten war. Das Verwaltungsgericht Wien und das Lan­desverwaltungsgericht Niederösterreich haben es bereits vorgezeigt: Vielen Beschwer­den gegen Strafen wird ganz einfach stattgegeben werden müssen – dumm gelaufen für jene, die in ihrer eigenen Rechtschaffenheit die teils horrend hohen Strafen bereits eingezahlt haben. Ich bin sehr froh darüber – sehr froh! –, dass es sich immer mehr herumspricht, dass es Sinn macht, gegen diese Strafen ein Rechtsmittel zu ergrei­fen, denn warum sollen unsere Landsleute für die offensichtliche Unfähigkeit der Minister, für die offensichtliche Unfähigkeit der Regierung Strafen zahlen? (Beifall bei der FPÖ.)

Darum sage ich Ihnen auch, dass der einzig richtige Weg wäre, all diese gesetzwidrigen Bescheide – das sind wahrscheinlich die meisten davon – aufzuheben und jenen, die die Strafen bereits bezahlt haben, das Geld rückzuerstatten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.44

Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Andreas Arthur Spanring, Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungs­an­trag betreffend „Anrechnung der COVID-19-Kurzarbeit der Rechtsanwalts­anwärte­rin­nen und Rechtsanwaltsanwärter für die praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Ver­handlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.