14.52

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen vor den Bildschirmen! Die Coronakrise hat uns weiterhin im Griff und bereitet weiten Teilen der Bevölkerung und der Wirtschaft nach wie vor große Sorgen, speziell dort, wo es um die finanzielle Existenz geht.

Auch wenn viele Unternehmen ihre Produktion langsam wieder hochfahren, geht dieser Prozess der Erholung leider noch immer äußerst schleppend voran. Die gegenständliche Vorlage soll diesem Umstand, dass die Coronakrisensituation eben weiter andauert, Rechnung tragen. Dies betrifft durchaus unterschiedliche Sachverhalte, weshalb mit der gegenständlichen Vorlage mehrere unterschiedliche Gesetze angepasst werden sollen.

All diesen Gesetzesanpassungen ist gemein, dass sie wesentliche Erleichterungen für die durch die Coronakrise betroffenen Personen und Unternehmen enthalten. Diese sollen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen bei der Bewältigung der Krise unterstützt werden. Die Maßnahmen sehen daher eine Verlängerung der durch das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geänderten Fristen um einige Monate vor.

Es wurden schon einige Dinge von meinen Vorrednern gesagt, ich möchte gerne auf einzelne Punkte noch näher eingehen. Neben den Unternehmen sowie den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit gibt es eine weitere Gruppe, die wohl mit am schwersten von der momentanen Situation betroffen ist: die vielen durch die Coronakrise arbeitslos gewordenen Personen.

Das wohl größte Problem beim Verlust des Arbeitsplatzes ist die daraus folgende Ver­ringerung des Einkommens. Da kann es bei der Zahlung einer Kreditrate für Haus oder Wohnung am Monatsende äußerst knapp werden. Um die Menschen in dieser Situation zu unterstützen, werden die mit dem 1. und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz getrof­fenen Maßnahmen verlängert. Dies betrifft unter anderem eine Verlängerung der Fristen zur Zurückzahlung von Privatkrediten. Dass die Möglichkeit eines Aufschubs der Kredit­raten für private Kreditnehmer, wie zum Beispiel für Wohnkredite, um jeweils drei Monate verlängert werden soll, ist in meinen Augen richtig und wichtig. Dies gibt den betroffenen Personen etwas Luft zum Atmen und die Möglichkeit, sich finanziell zu konsolidieren, ohne dass sie durch den situationsbedingten Zahlungsverzug sogleich mit negativen Auswirkungen, im schlimmsten Fall beispielsweise dem Verlust der Wohnung, kon­frontiert sind.

Besonders erfreulich ist, dass die Fristerstreckung zur Zurückzahlung von Krediten auch für Kleinstunternehmen gilt, denn gerade Kleinstunternehmen zählen zur Gruppe jener, die teils überproportional von den verhängten Maßnahmen getroffen wurden und auch von der derzeitigen wirtschaftlichen Lage besonders hart betroffen sind. Sie haben oftmals nur geringe Rücklagen; ein paar Monate ohne Einnahmen mit gleichbleibenden Fixkosten können solche Unternehmen schnell an den Rand ihrer wirtschaftlichen Exis­tenz bringen. Die Möglichkeit, Kreditzahlungen für eine bestimmte Zeit aufzuschieben, kann das Zünglein an der Waage sein, um den Betrieb am Laufen zu halten.

Das bringt mich zum nächsten Punkt, nämlich zum Insolvenzrecht. Im Gesetz gibt es ja grundsätzlich eine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung. Viele Unternehmen haben aktuell die Sorge, dass sie noch nicht einschätzen können, ob sie diese Krise überleben können oder nicht. Die Insolvenzantragspflicht wurde aufgrund von Corona ausgesetzt, und auch diese Spanne wird nun noch einmal verlängert, was für viele Unternehmen in Österreich sehr wichtig ist, da sie so länger die Möglichkeit haben, die Situation zu evaluieren und eine valide Fortbestehensprognose zu erstellen.

Bei der Frage der Insolvenz eines Unternehmens kommt nämlich neben der rech­neri­schen Überschuldung der Frage der Fortbestehensfähigkeit des Unternehmens zentrale Bedeutung zu. Gerade in wirtschaftlich so unsicheren Zeiten, wie wir sie aktuell erleben, ist ein Zeitgewinn in dieser Hinsicht für viele Unternehmen wichtig. Unser Ziel soll und muss es sein, so viele Unternehmen wie möglich über diese Krise zu retten, denn einerseits sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben, andererseits bedeuten Unternehmen und Arbeitsplätze wichtige Steuereinnahmequellen für den Staat für die Zukunft.

Schließlich wird mit der Abänderung der Rechtsanwaltsordnung dem Umstand Rech­nung getragen, dass die Rechtsanwaltskammern unaufschiebbare Angelegenheiten der Selbstverwaltung erledigen müssen. Um diese in der gegenwärtigen besonderen Situation zu erleichtern, werden die Möglichkeiten zur Abstimmung via Briefwahl bezie­hungsweise Briefabstimmung erweitert. Dies scheint mir eine taugliche und praxis­orientierte Regelung zu sein, um auch in Zeiten mit durch Covid bedingten Einschrän­kungen handlungsfähig zu sein.

Aber auch die Verlängerung des erleichterten Zugangs zu Unterhaltsvorschüssen ohne entsprechenden Exekutionsantrag ist aus meiner Sicht zentral. Gerade Kinder werden durch diese Regelung vor den sozialen Folgen der Coronakrise geschützt, da durch die nun verlängerten Maßnahmen die Beantragung von Unterhaltsvorschüssen verfahrens­technisch deutlich vereinfacht wird. Die Verlängerung dieser Regelung ist sehr wichtig, denn es sind viele Menschen davon betroffen. In Österreich gibt es fast 300 000 Al­leinerziehende, und viele von ihnen sind auf Unterhaltsvorschüsse angewiesen.

Nun möchte ich noch kurz auf die Änderung des Verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetzes eingehen. Mit der Änderung dieses Gesetzes wird geregelt, dass künftig durch Verordnung festgelegt werden kann, welche Schutzbestimmungen in verwaltungs­rechtlichen Prozessen gelten sollen. Das betrifft mündliche Verhandlungen, Vernehmun­gen, Lokalaugenscheine und ähnliche Amtshandlungen im Zuge von Verwaltungs­ver­fahren beziehungsweise Verwaltungsstrafverfahren. Die Möglichkeit, durch Verordnung festzulegen, ob eine Maskenpflicht beziehungsweise andere Schutzbestimmungen an­zuwenden sind, schafft die nötige Flexibilität, um rasch auf sich verändernde Risiken bezüglich einer Verbreitung des Coronavirus reagieren zu können. Durch die Verord­nungskompetenz können Maßnahmen wesentlich schneller verhängt beziehungsweise auch wieder zurückgenommen werden.

Aus all diesen Gründen unterstütze ich diese Punkte. Ich möchte Sie alle dazu einladen, diesen beiden Anträgen zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.00

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Grossmann. Ich erteile es ihr.