Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tages­ordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.

„Tagesordnungspunkt 1:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).

Tagesordnungspunkt 2, Tagesordnungspunkt 3 und Tagesordnungspunkt 4:

Abstimmungen:

TO-Punkt 2:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).

TO-Punkt 3:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­menmehrheit).

TO-Punkt 4:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).

Tagesordnungspunkt 5:

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 5/1 EA ein.

Die Bundesräte Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen bringen die Ent­schließungsanträge Beilage 5/2 EA und Beilage 5/3 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 5/4 EA ein.

Abstimmungen:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Der Entschließungsantrag Beilage 5/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 5/2 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 5/3 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 5/4 EA wird angenommen (mit Stimmen­einhellig­keit).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.