11.20

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, es ist Zeit, dass wir ein bisschen mehr zur Sachlichkeit zurückfinden. (Beifall bei der ÖVP.) Kollege Steiner, ich war auch im Gesundheitsausschuss und habe auch das gehört, was unsere Kollegin Hauschildt-Buschberger hier gesagt hat. (Bundesrat Steiner: Was steht im Gesetz?) – Kollege Steiner, Ihre theatralischen Ansagen gehören bestenfalls ins Theater. Diese beleidigenden Worte sind dieses Hauses nicht würdig. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.  Bundesrat Steiner: Es steht ausdrücklich drin im Gesetz! Gesetz wieder einmal nicht gelesen!)

Die meisten von uns kennen die Situation von sich selbst oder von den Kindern, der Familie: Ad hoc wissen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger, wo welcher Impfpass zu suchen ist. Ich selbst gehöre noch der Generation an, die bei der Geburt den grauen Impfpass ausgestellt bekommen hat. Bei späteren Auffrischungsimpfungen, wie zum Beispiel Tetanus, aufgrund akuter Verletzungen, ist meistens der Impfpass nicht dabei und der Zeitpunkt der letzten Impfung nicht mehr bekannt. Dann wird die Impfung auf Verdacht aufgefrischt und in den aktuellen kleinen gelben Impfpass eingetragen. Somit haben viele von uns zwei oder drei Impfpässe zu Hause. Man sieht also, es ist eine äußerst unübersichtliche Situation für die Betroffenen.

Wir wissen, dass die Dokumentation des Impfstatus einer Person häufig unvollständig und nicht durchgängig ist, besonders dann, wenn die Impfung von verschiedenen Ge­sundheitsdiensteanbietern vorgenommen wird. Es ist durchaus zeitgemäß, dass auch in diesem Bereich die Digitalisierung Platz greift und der papierbasierte Impfpass künftig durch den sogenannten E-Impfpass ersetzt wird.

Die Grundlage dazu soll heute durch den Beschluss der Novellierung des Gesundheits­telematikgesetzes geschaffen werden. Der papierbasierte Impfpass entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen eines modernen Gesundheitswesens. Wenn sich ein Patient in eine Gesundheitseinrichtung begibt oder begeben muss, dann ist es im Inter­esse des Patienten, der Patientin und des Arztes gleichermaßen, wenn umfangreiche Gesundheitsdaten auf Knopfdruck oder auf einen Klick zur Verfügung stehen, um eine schnelle und vor allem eine richtige Behandlung für den Patienten gewährleisten zu können.

Damit ein individueller E-Impfpass erstellt werden kann, ist es notwendig, ein zentrales Impfregister einzurichten. Die Umsetzung des E-Impfpasses sollte im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts erfolgen und nach einer Evaluierung und einer zweijährigen Rolloutphase spätestens 2023 in Vollbetrieb gehen.

Die Österreicherin, der Österreicher werden als eher impfmüde wahrgenommen. Viele lebensbedrohende Krankheiten haben ihren Schrecken verloren und treten kaum mehr auf. Das mag einerseits an einer hohen Durchimpfungsrate liegen, aber sicher auch an einer gesünderen, bewussteren Lebensweise der Menschen, an der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, humaneren Arbeitsbedingungen und dem medizinischen Fortschritt.

Die Coronapandemie hat die Impfdiskussion wieder entfacht, die Impfgegner wurden wieder auf den Plan gerufen. Eine Impfpflicht wird befürchtet und es ist ganz, ganz wesentlich, dass wir diese Ängste aus dem Weg räumen. Trotz alledem ist dieses neuartige und auf jeden Fall aggressivere Coronavirus ernst zu nehmen. Nicht alle Menschen verfügen über ein Immunsystem, das diese Krankheit abwehren kann, nicht bei allen nimmt sie einen milden Verlauf, für diese Menschen bedeutet sie einen größeren Schaden.

Dieses Virus wird uns in der Medizin noch vieles lehren, wesentlich ist, dass wir alle die Möglichkeiten von Wissenschaft und Forschung nutzen müssen, um uns vor größeren Schäden und negativen Auswirkungen in der Gesellschaft zu schützen. Dazu gehört auch das Miteinbeziehen ganzheitlicher und sanfter Heilmethoden, die in unseren Breiten in der Medizin sehr skeptisch betrachtet, und meiner Meinung nach viel zu wenig berücksichtigt werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, um die physische und psychische Gesundheit und um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung in unserer Gesellschaft. Eigen­verantwortung ist nicht nur in dieser Coronapandemie wichtig, sondern ganz wesentlich, wenn es um die Vorsorgemaßnahmen zugunsten unserer Gesundheit geht. Als Ent­scheidungsträger in diesem Land liegt es aber auch an uns, Rahmenbedingungen für das Gesundheitssystem zu schaffen und Informationen als Grundlage für das Krisen­management zur Verfügung zu haben. Der geplante E-Impfpass ist eine solche Maß­nahme.

Zum Schluss sei noch allen Datenschützerinnen und Datenschützern gesagt: Die im Rahmen dieser gesetzlich geregelten E-Health-Anwendung gesammelten Daten sind weniger bedenklich als jene, die wir alle täglich mit unseren Aktivitäten im Netz oder durch Verwendung diverser Apps, sogenannter Gesundheitsapps, als Datenspur hinter­lassen.

Hohes Haus! Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.26

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ingo Appé. – Bitte, Herr Kollege.