15.22
Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Bevor ich in die Thematik und auf das Mineralrohstoffgesetz eingehe, vielleicht einen Satz zum vorherigen Tagesordnungspunkt – ich glaube, man sollte das gegenüber den Regierungsparteien ansprechen, bevor es zu einer Usance wird, denn es ist schon mehrfach vorgekommen, dass wir die Anträge der Regierungsparteien nicht übermittelt bekommen –: Ich glaube, dass es Ihnen zumutbar ist und es auch möglich sein muss, dass wir Anträge rechtzeitig übermittelt bekommen und nicht kurz vor der Abstimmung, denn auch wir halten es mit Ihnen so.
Ja, Herr Kollege Bader, Sie haben einen Antrag gebraucht, da es Stimmengleichheit gegeben hat. Ich glaube, auch wir halten es mit Ihnen so, und das sollte auf Augenhöhe passieren. Ich denke, das sind wir dem Parlamentarismus schuldig. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, die Vorrednerin hat es gerade angesprochen: Im Jahr 2017 hat die EU die sogenannte Konfliktminerale-Verordnung erlassen, die eben darauf abzielt, dass Unionseinführer von Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Risikogebieten ihre Sorgfaltspflichten einhalten. Bereits 2011 hat diesbezüglich eben auch die OECD entsprechende Leitsätze verabschiedet, die eigentlich die Grundlage für diese Verordnung bilden, die die Lieferketten identifizieren sollten. Über diese Verordnung hinaus ist nunmehr eine Übergangsfrist bis 2021 geschaffen worden, in der auch die nationalen Parlamente und Staaten eine entsprechende und notwendige Überprüfung durch nachträgliche Kontrollen gewährleisten sollten.
Diese sind wie gesagt in der EU-Verordnung vorgesehen. Wir haben im Ausschuss auch gehört, dass in Österreich circa 15 bis 20 Unternehmen davon betroffen sind. Und ja, es ist uns allen, wie Kollege Schennach richtigerweise gesagt hat, leider Gottes bewusst, dass gerade in Afrika die Finanzierung bewaffneter Gruppen und Gruppierungen über die Gewinne von Rohstoffabbau und Rohstoffhandel abgewickelt wird und es in diesem Zusammenhang auch immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen kommt. Mit dieser EU-Vorlage und der Bezug habenden Gesetzesvorlage im Mineralrohstoffgesetz wird es natürlich auch nur bedingt möglich sein, dem Einhalt zu gebieten, da sich diese EU-Verordnung ja auch nur auf vier Minerale beziehungsweise Metalle beschränkt.
Diesbezüglich wäre es natürlich begrüßenswert, dass es zu einer Ausweitung des Geltungsbereiches hinsichtlich der Einfuhr anderer Rohstoffe kommt, dass auch da die entsprechenden Sorgfaltspflichten eingehalten werden müssen und eben auch auf die Bedingungen des Rohstoffabbaus eingegangen wird.
Voraussetzung dafür wird aber ein globaler gesetzlicher Zugang sein müssen, denn ansonsten wird die Situation für die Menschen in diesen rohstoffreichen Staaten zusätzlich verschärft. Viele Ökonomen warnen ja bereits seit Langem vor dem Fluch der Ressourcen und beobachten, dass auch in gut funktionierenden Staaten die Problematik gegeben ist, dass Exporterlöse aus Rohstoffen den Wert der eigenen Landeswährung in die Höhe treiben, Importware deshalb im Vergleich zu lokalen Produkten billiger ist und die heimische Industrie in der Folge dadurch Schaden nimmt. Diese Problematik ist ja in Afrika akut gegeben – man vergegenwärtige sich beispielsweise, dass gerade China einerseits einen Großteil an Rohstoffen dort kauft und im Gegenzug mit billiger Importware die Industrien in diesen afrikanischen Staaten vernichtet.
Die Spirale aus Korruption, Machterhalt und Gewalt, die damit verbunden ist, dass, wie in Guinea, Konzerne unter anderem gegen Schmiergeld Schürfrechte erwerben, für die sie dann keine Steuern zahlen oder Steuererleichterungen erhalten, und im Gegenzug dazu die Machthaber und ihre Getreuen gleichzeitig wohlwollend monetär ausgestattet werden, erschließt sich, glaube ich, jedem von selbst.
Daher ist es auch unser Ansatz in anderen Bereichen, dass gerade bei staatlichen Beschaffungen und Verkäufen volle Transparenz gegeben sein muss, um solche Fehlentwicklungen und Malversationen ausschließen zu können.
Wie gesagt, der Vorlage des Mineralrohstoffgesetzes werden wir, auch angesichts der legistischen Notwendigkeit, unsere Zustimmung geben, wenngleich eine Erweiterung auf die Einfuhr anderer Rohstoffe begrüßenswert wäre. (Beifall bei der FPÖ.)
15.27
Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat.