16.17

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Zivildiener haben in diesem Jahr tatsächlich ...

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Frau Bundesrätin, einen Moment! – Herr Kollege Steiner (in Richtung des mit Bundesrat Seeber sprechenden Bundesrates Steiner), darf ich bitten, den Platz einzunehmen? (Bundesrat Schennach: Er hat einen wichtigen Dialog mit der ÖVP!)

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (fortsetzend): Danke! – Die Zivildiener haben in diesem Jahr tatsächlich Außerordentliches geleistet. Zivildienst leisten während Corona ist wirklich ein hartes Stück Arbeit, und auch ich möchte mich hier gleich zu Beginn bei allen Zivildienern, sowohl bei den ordentlichen als auch bei den außer­ordentlichen, für ihren Einsatz bedanken. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Grimling: Ja, und was bringt ihnen das?)

Mit der heutigen Änderung im Zivildienstgesetz verlängern wir verschiedene Sonder­regelungen zum Zivildienst nochmals bis August 2021. Aufgrund der aktuellen Ent­wicklung der Coronapandemie ist das leider erforderlich. Mit der heutigen Verlängerung schaffen wir die Möglichkeit, den Zivildienst zu verlängern, aber das bedeutet nicht, dass das auch zeitgleich gemacht wird. (Bundesrat Schennach: Aber komm!) Wir schaffen nur die grundsätzliche Möglichkeit des außerordentlichen Zivildienstes. Diese hat es auch schon vor Corona gegeben (Zwischenrufe bei der SPÖ), das ist kein Novum und das wird auch weiter bestehen bleiben. Wir sind uns sehr wohl der Verantwortung bewusst, die damit einhergeht (Bundesrat Schennach: Ist das die neue ...?), und daher wird auf diese Möglichkeit auch nur im Notfall zurückgegriffen werden.

Worum geht es nun bei den Maßnahmen, die wir verlängern? – Es geht um die Zuteilung außerordentlicher Zivildiener inklusive verfahrensbeschleunigender Maßnahmen. So soll es etwa weiterhin möglich sein, Zivildiener abseits der klassischen Aufgabengebiete im Bereich der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge einzusetzen. Gleiches gilt auch für auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen, wobei in dem Fall dem Staat voller Kostenersatz für die zugeteilten Zivildiener geleistet werden wird.

Geregelt ist auch, dass sich die Zivildienstserviceagentur bei der administrativen Abwick­lung weiter eines externen Rechtsträgers bedienen kann. Das hat den Vorteil, dass die Zivildiener dann konkret an Stellen und Orten eingesetzt werden, wo akut Unterstützung gebraucht wird, und es die bürokratischen Schritte vereinfacht.

Geregelt sind auch Vergütungs- und Urlaubsansprüche, wobei Zivildiener, die im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst außerordentlichen Zivildienst leisten, gemäß den geltenden Bestimmungen Anspruch auf eine zusätzliche Dienstfreistellung im Aus­maß von einem Arbeitstag pro Monat haben werden. Das ist ein zusätzlicher Urlaubstag für Zivildiener.

Ja, ich teile durchaus die Kritik, dass ein Urlaubstag natürlich nicht genug ist, und auch bei der Bezahlung der Zivildiener kann grundsätzlich noch nicht das letzte Wort ge­sprochen sein. Es finden dahin gehend auch weitere Gespräche statt. Wir brauchen grundsätzlich eine Evaluierung des Zivildienstgesetzes und Verbesserungen analog zu denen bei den Grundwehrdienern, um die Rechtslage auszugleichen. Dafür braucht es Entgegenkommen und politischen Willen, um weitere Verbesserungen für die Zivildiener zu schaffen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Eines steht wohl für uns alle außer Streit. Ich selber habe 15 Jahre mit Zivildienern zusammengearbeitet – ich habe in Vorbereitung auf diese Rede einmal durchgerechnet, es waren über 60 junge Männer –, und ich kann sagen: Die Zivildiener sind eine wertvolle Stütze in vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialsystems, und das nicht nur in der Krise. – Danke. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

16.21

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.