Berichterstatter Bernhard Hirczy: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden. (Vizepräsidentin Grossmann übernimmt den Vorsitz.)
Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Bitte.