Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Be­gleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrags­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe zudem den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des National­rates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsord­nung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geän­dert werden.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich danke für die Berichte.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herrn Bundesrat Mag. Dr. Michael Schilcheg­ger. – Bitte.